Ich wollte mit meiner Partnerin ein Schwimmbad/mit Therme in der Stadt besuchen. Da es dort kaum Parkmöglichkeiten gibt, fuhren wir zähneknirschend in das angeschlossene Parkhaus, welches auch als "öffentliches Parkhaus" zur Verfügung steht.
Hier kostet jede angefangene halbe Stunde (etwa) 1,50€, jedoch steht überall, dass bei Schwimmbadeintritt max. 3,50€ Tagestarif verrechnet werden.
So weit so gut, wir verbrachten einen schönen Abend im Bad mit Sauna etc., das Bad schließt um 22Uhr.
Als wir gegen 21:15Uhr das Bad verlassen, wollen wir uns unser "Ausfahrtsticket" bei der Kassa abholen, jedoch hat diese bereits geschlossen

Auf Anfrage bei einem Mitarbeiter des Schwimmbades erhalten wir nur die patzige Antwort, dass wir "Pech" gehabt haben und nun eben den regulären Tarif zahlen müssten...
Es blieb uns nichts anderes übrig, als die stolzen 18!! €

Natürlich war es dumm von uns, dass wir nicht bereits beim Eintritt in das Bad das "Ausfahrtsticket" verlangt haben, jedoch kann dies ja nicht Voraussetzung sein, oder?
Im "Kleingedruckten" am Automaten stand auch, dass die Kassa um 21Uhr schließt, jedoch ist das in meinen Augen Abzocke mit Vorsatz, da ich mir sicher bin, dass unser Fall hier häufiger auftritt, die Kunden denken ja idR erst beim rausgehen an das Ausfahrticket...
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank