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"unerwünschter Kunde" bei Bank - Verjährung?
Verfasst: 20.02.2013, 10:57
von oidahabara2
Meine Frau und ich sind seit ca. 20 Jahren bei einer Bank unerwünschter Kunde und daher kreditunwürdig. Bei mir ist das klar, aber bei meiner Frau ist das nicht gerechtfertigt, da sie damals als Hausfrau ohne Einkünfte für einen Kredit gebürgt hatte.
Gibt es eine Möglichkeit das zu beeinspruchen, anzufechten, oder was weiß ich? Und verjährt das nicht irgendwann? Wenn ich irgendein Verbrechen ausser Mord begangen hätte, wäre das längst hinfällig.
Danke für Rat.
Verfasst: 20.02.2013, 11:57
von Hubert Neubauer
Jede Bank darf selbst entscheiden mit wem sie ihre Verträge eingeht (Privatautonomie).
Sie haben keine Möglichkeit irgendetwas zu erzwingen!
Verfasst: 21.02.2013, 06:47
von oidahabara2
da kann also jede bank entscheiden, ob jemand für den rest seines lebens kreditunwürdig ist, auch wenn der grund nicht gegeben ist? die eintragung beim ksv ist auch nicht anfechtbar? bei der bank wollen wir sowieso nix mehr zu tun haben.
Verfasst: 21.02.2013, 08:40
von Hubert Neubauer
Natürlich darf jeder selbst entscheiden mit wem er verträge schließt.
Wir sind doch nicht in einer Diktatur!
Eintragungen beim KSV kann man schon löschen lassen, wenn sie unrichtig sind. Siehe Datenschutzgesetz!
Verfasst: 22.02.2013, 00:43
von oidahabara2
sie wiederholen sich! banker?
nochmals, weil sie´s offensichtlich nicht verstanden haben:
die bank kann sich natürlich aussuchen mit wem sie geschäfte macht.
es kann aber doch nicht sein, dass eine bank, ohne dass das von irgendwem geprüft wird, bestimmt, ob jemend den rest seines lebens kreditunwürdig ist.
aber banken haben ja in der jüngeren vergangenheit bewiesen, dass sie unfehlbar sind, gelle?