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Zeugenaussage eines Ehepartners

Verfasst: 18.02.2013, 09:12
von Weissa41
Hallo Zusammen,
ich möchte in diesem Forum die Frage in den Raum stellen
1.) ob ein Ehepartner eine Zeugenaussage machen muss oder nicht. Es ging dabei um eine Körperverletzung.
Nach Aussage einiger Bekannten ist es kein muss.

2.) bei der Verhandlung (die Zeugin ist deutsche Staatsbürgerin) hat sie gesagt, dass sie eine Tüte mit Brötchen in der Hand hielt.
Der RA der Angeklagten besserte "Brötchen" auf "Semmeln" aus. Darf er das, oder ist das Diskreminierung der deutschen Sprache?
Natürlich ist das eine Kleinigkeit, es geht ja fast immer ums Prinip.

Für ehrliche Antworten wäre ich dankbar.

mit freundlcihen Grüßen

Weissa41

Verfasst: 18.02.2013, 19:53
von Manannan
Ich gehe davon aus, dass die Seite, die diese Frage beantwortet haben will, in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Daher wäre die "Brötchen/Semmelfrage" an diesen zu richten.
Ehepartner sind von der Pflicht zur Aussage befreit.

Hallo Manannan

Verfasst: 19.02.2013, 19:13
von Weissa41
Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Leider war meine Gattin nicht in der Lage den Anwalt der Gegenpartei auf diese Brötchen- Semmeln anzusprechen.

Auch wurde ich vokn meinem Anwalt und dem Richter nicht informiert, dass ich zur Zeugenaussage nicht verpflichtet bin. Es wurde nämlich vom RA der Gegenpartei meiner Fau verlagt.
Ist das Rechtens?

Danke
Weissa41

Verfasst: 19.02.2013, 19:41
von Manannan
Es wäre Aufgabe Ihres Anwaltes gewesen. Auch der Richter hätte hier seine Manduktionspflicht wahrnehmen müssen.
Haben Sie auf Ihre Befreiung von der Aussagepflicht nicht ausdrücklich verzichtet, so ist ihre gesamte Aussage nichtig und das Protokoll insoweit zu vernichten.

Verfasst: 22.02.2013, 06:07
von Weissa41
Es kam von beiden, Richter und RA nichts. Wie lange wäre die Einspruchsfrist? Gibt es eine?
Danke nochmals für die Aufklärung.

Verfasst: 22.02.2013, 09:02
von Manannan
Die genauen Fakten, Umstände und rechtl. Möglichkeiten muss Ihr Anwalt prüfen. Schließlich haben Sie ihn auch honorarpflichtig beauftragt.
UU könnte das ergehende Urteil auch wegen Nichtigkeit bekämpft werden.

Verfasst: 25.02.2013, 06:18
von Weissa41
Recht herzlichen Dank für die Auskunft. Ich werden den RA darauf ansprechen.