keine Auskunft über Entstehung eines 2. Testaments?
Verfasst: 16.02.2013, 16:41
Ein 1 Jahr altes Testament wurde ein paar Monate vor dem Ableben der Erblasserin durch ein neues ersetzt.
Beide wurden bei ihr zuhause durch einen Notar mit Zeugen errichtet.
Da meine Frau im 1. Testament bedacht wurde und im 2. nicht wollten wir uns beim Notar erkundigen, wie es dazu kam, denn die Erblasserin war unserer Meinung nach zu diesem Zeitpunkt mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr geschäfts- oder testierfähig. Müssen eigentlich diese Fähigkeiten nur durch den Notar oder auch durch einen Arzt festgestellt werden? Auch wäre interessant welche Änderungen gemacht wurden, da von einer Einflussnahme seitens eines entfernt Verwandten, der die Erblasserin quasi als eine Art Sachwalter betreute, auszugehen ist.
Im Notariat erhielten wir die Information, daß der Notar dazu keine Auskunft geben darf ohne das alle Erben ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Nun geht es hier zwar um keine großen Beträge, aber für uns ums Prinzip.
Haben wir nun wirklich keine Möglichkeit den Ablauf und die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen und erklärt zu bekommen?
Beide wurden bei ihr zuhause durch einen Notar mit Zeugen errichtet.
Da meine Frau im 1. Testament bedacht wurde und im 2. nicht wollten wir uns beim Notar erkundigen, wie es dazu kam, denn die Erblasserin war unserer Meinung nach zu diesem Zeitpunkt mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr geschäfts- oder testierfähig. Müssen eigentlich diese Fähigkeiten nur durch den Notar oder auch durch einen Arzt festgestellt werden? Auch wäre interessant welche Änderungen gemacht wurden, da von einer Einflussnahme seitens eines entfernt Verwandten, der die Erblasserin quasi als eine Art Sachwalter betreute, auszugehen ist.
Im Notariat erhielten wir die Information, daß der Notar dazu keine Auskunft geben darf ohne das alle Erben ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden.
Nun geht es hier zwar um keine großen Beträge, aber für uns ums Prinzip.
Haben wir nun wirklich keine Möglichkeit den Ablauf und die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen und erklärt zu bekommen?