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Wertgegenstand gefunden

Verfasst: 05.02.2013, 09:32
von Synonym
Hallo,

ich würde gerne wissen welche Pflichten man hat, wenn man einen Wertgegenstand (z.B. Geldbörse) gefunden hat.

Bin ich verpflichtet diese bei der Polizei abzugeben, oder mache ich mich strafbar wenn ich sie z.B. wo gut sichtbar ablege.

z.B. wurde an einer Tankstelle mit Bankomatkartenzahlung, also ohne Personal, eine Geldbörse gefunden. Muss ich sie zur Polizei bringen oder kann ich diese auch wo ablegen?

Das ich mir nichts von dem Wertgegenstand aneignen darf ist mir klar.

Danke.

Verfasst: 05.02.2013, 09:45
von Manannan
Als als Finder sind Sie zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Fundamt ist die Gemeinde.
Das kann unter Umständen einen Aufwand verursachen. Als Finder haben Sie jedoch Anspruch auf Finderlohn, Ersatz der Barauslagen und eines ev. Verdienstentganges.