Schneefahrbahn - Pflichten der Gemeinde
Verfasst: 03.02.2013, 13:51
Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Sonntag, 02.02.2013, Wetterlage: Schneefall, Straßenverhältnisse: winterlich (Schneefahrbahn, Eisfahrbahn)
Ich wohne an einem höhergelegenen Ort meiner Gemeinde. Die Straße um dort hoch zu kommen hat eine Steigung zwischen 7 und 10 % (geschätzt). Bevor man Einsicht in diese Steigung hat, kommt man direkt aus einer Kurve.
Nun war es so, dass mein Vater und ich eben um diese Kurve gefahren sind und die Steigung hoch fahren wollten. Doch mitten in der Steigung bleiben wir hängen, da die Gemeinde es nicht für notwendig hält Salz oder Kies zu streuen.
Weitere wichtige Anmerkung: Ich habe von ungefähr 300 m Entfernung Kies geholt, um das Auto wenigstens auf der Stelle wo es stand zu sichern, und habe mir dabei ein wenig das Kreuz verrissen und mir eine Erkältung geholt, desweiteren sind die Reifen durch das Durchdrehen in Mitleidenschaft gezogen worden.
Jetzt würde mich interessieren, welche rechtlichen Schritte ich einleiten könnte.
Danke schon mal im Voraus.
Folgender Sachverhalt:
Sonntag, 02.02.2013, Wetterlage: Schneefall, Straßenverhältnisse: winterlich (Schneefahrbahn, Eisfahrbahn)
Ich wohne an einem höhergelegenen Ort meiner Gemeinde. Die Straße um dort hoch zu kommen hat eine Steigung zwischen 7 und 10 % (geschätzt). Bevor man Einsicht in diese Steigung hat, kommt man direkt aus einer Kurve.
Nun war es so, dass mein Vater und ich eben um diese Kurve gefahren sind und die Steigung hoch fahren wollten. Doch mitten in der Steigung bleiben wir hängen, da die Gemeinde es nicht für notwendig hält Salz oder Kies zu streuen.
Weitere wichtige Anmerkung: Ich habe von ungefähr 300 m Entfernung Kies geholt, um das Auto wenigstens auf der Stelle wo es stand zu sichern, und habe mir dabei ein wenig das Kreuz verrissen und mir eine Erkältung geholt, desweiteren sind die Reifen durch das Durchdrehen in Mitleidenschaft gezogen worden.
Jetzt würde mich interessieren, welche rechtlichen Schritte ich einleiten könnte.
Danke schon mal im Voraus.