Steuerabzug von beschränkt Steuerpflichtigen
Verfasst: 28.01.2013, 22:55
Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Ich bin Obmann eines Vereins der Konzerte und Musikfestivals veranstaltet. Ich war nun beim Finanzamt und der hat mir ein Formular "Mitteilung über den Steuerabzug von beschränkt Steuerpflichtigen" (E19) .
Der sagte, dass wenn ich Künstler oder Bands aus dem Ausland habe 20% der Gage einbehalten muss und diese ans Finanzamt abführen muss. Muss nicht derjenige Künstler dies abführen? Wenn ich das abführen muss, wie wird das berechnet? Gage der Band durch Mitglieder und dann nur für die, die nicht in Österreich sind? Wie verhält es sich, wenn ich die Band über eine österreichische oder ausländische Bookingagentur buche. Muss das dann die Bookingagentur machen oder ebenfalls ich?
Ist das soweit überhaupt korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
ich hätte folgende Frage:
Ich bin Obmann eines Vereins der Konzerte und Musikfestivals veranstaltet. Ich war nun beim Finanzamt und der hat mir ein Formular "Mitteilung über den Steuerabzug von beschränkt Steuerpflichtigen" (E19) .
Der sagte, dass wenn ich Künstler oder Bands aus dem Ausland habe 20% der Gage einbehalten muss und diese ans Finanzamt abführen muss. Muss nicht derjenige Künstler dies abführen? Wenn ich das abführen muss, wie wird das berechnet? Gage der Band durch Mitglieder und dann nur für die, die nicht in Österreich sind? Wie verhält es sich, wenn ich die Band über eine österreichische oder ausländische Bookingagentur buche. Muss das dann die Bookingagentur machen oder ebenfalls ich?
Ist das soweit überhaupt korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.