Vertragsverlängerung EU-Recht

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chriswind80
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Vertragsverlängerung EU-Recht

Beitrag von chriswind80 » 16.01.2013, 10:02

Wir haben einen Vertrag mit einer Firma die im Tourismusbereich arbeitet abgeschlossen.
Diesen Vertag habe ich im Oktober per Jahresende 2012 gekündigt.

Die Firma hat zurückgeschrieben dass wir ursprünglich einen 6 Jahres Vertrag abgeschlossen haben (was ich aus weiß) der sich immer um 3 Jahre verlängert. Somit wären wir bis Juni 2015 gebunden.

Ich bin der Meinung dass es in der EU solche langen Vertragsverlängerungen nicht mehr gibt bzw. geben darf.

Ich glaube zu wissen dass es nur 5 Jahresverträge sind und einer stillschweigenden Verlängerung um 1 Jahr. ( So ist es zumindest bei den Telefonanlagen)

Danke im voraus für Ihre Hilfe!



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 26.01.2013, 21:41

Ganz allgemein sind unangemessen lange Befristungen von Verträgen nach dem Konsumentenschutzgesetz unwirksam!

Bedenken Sie aber auch, dass viele Verträge manchmal auf Grund von Sonderangeboten zustande kamen...

Viele befristete Verträge enthalten allerdings Klauseln in den AGB, die zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages führen, wenn man sich als KonsumentIn nicht rechtzeitig dagegen ausspricht.

Bei Verträgen besteht an sich ein gesetzlich vorgesehenes Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Jahres (und danach zum Ablauf jedes halben Jahres) mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist.

Außerdem muss man auch überprüfen, ob der Unternehmer bei Vertragsabschluss seinen Informationspflichten nachgekommen ist.

Für allgemeine KonsumentInnenschutzanliegen stehen in Österreich einige auf KonsumentInnenschutz spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung (VKI, Arbeiterkammern auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

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