Verwertungsrecht

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JUSLINE
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Verwertungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 16.03.2005, 19:52

Ich bin Mitarbeiterin in einer Jugendeinrichtung. Wir haben mit Jugendlichen eine Auftragsarbeit übernommen: Ein Video für Präsentationsveranstaltungen vor Jugendlichen. Das Video ist vom Auftraggeber bezahlt und übernommen worden. Um eine "Zerpflückung" und Zweckentfremdung des Videos zu verhindern, wollen wir dies vertraglich mit dem Auftraggeber festlegen. Der Auftraggeber stimmt diesem Vertrag zu. FRAGE: Wie kann man juristisch korrekt einen Vertrag formulieren????



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