Prozessrecht - allgemeine Fragen
Verfasst: 13.01.2013, 11:26
Erstmal hallo zusammen, ich bin hier zum ersten Mal.
Da ich zum ersten mal meine Firma vor einem österreichischen Gericht vertreten werde (vorbereitende Verhandlung wegen eines Einspruches im Mahnverfahren), hätte ich einige Fragen, die mir nach der Prüfung der ZPO eingefallen sind:
1. Prozessvollmacht
Ist hier eine Stempelgebühr fällig? Ich konnte im Gebührengesetz nichts finden. Falls die Stempelgebühr fällig ist: In welcher Höhe? Wie kann die Firma die Gebühr entrichten?
2. Richter ansprechen
a) Wie spricht man den Richter an? Herr Rat oder Herr Richter?
b) Muss man stehenbleiben wenn man den Richter anspricht?
3. Ordnung
Wo sitzt der Kläger, wo sitzt der Beklagte (vom Richter aus gesehen)?
4. Beweisverfahren
Wenn ich in der vorbereitenden Verhandlung einen Beweis anbiete (z.B. einen Vertrag, E-Mail Verkehr o.ä.), muss ich den sofort dem Gericht vorlegen, oder erst dann wenn das Gericht diesen anfordert?
Wenn ich dem Gericht den Beweis (z.B. Vertrag) vorlege, soll ich eine zweite Ausfertigung an den Gegner direkt übergeben oder den Beweis in zweifacher Ausfertigung dem Gericht vorlegen?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten!
Da ich zum ersten mal meine Firma vor einem österreichischen Gericht vertreten werde (vorbereitende Verhandlung wegen eines Einspruches im Mahnverfahren), hätte ich einige Fragen, die mir nach der Prüfung der ZPO eingefallen sind:
1. Prozessvollmacht
Ist hier eine Stempelgebühr fällig? Ich konnte im Gebührengesetz nichts finden. Falls die Stempelgebühr fällig ist: In welcher Höhe? Wie kann die Firma die Gebühr entrichten?
2. Richter ansprechen
a) Wie spricht man den Richter an? Herr Rat oder Herr Richter?
b) Muss man stehenbleiben wenn man den Richter anspricht?
3. Ordnung
Wo sitzt der Kläger, wo sitzt der Beklagte (vom Richter aus gesehen)?
4. Beweisverfahren
Wenn ich in der vorbereitenden Verhandlung einen Beweis anbiete (z.B. einen Vertrag, E-Mail Verkehr o.ä.), muss ich den sofort dem Gericht vorlegen, oder erst dann wenn das Gericht diesen anfordert?
Wenn ich dem Gericht den Beweis (z.B. Vertrag) vorlege, soll ich eine zweite Ausfertigung an den Gegner direkt übergeben oder den Beweis in zweifacher Ausfertigung dem Gericht vorlegen?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten!