erbrecht / berliner testament / pflichtteil

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JUSLINE
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erbrecht / berliner testament / pflichtteil

Beitrag von JUSLINE » 16.03.2005, 18:52

Hallo ihr da draussen!



ich bin ratlos, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

ich habe mit meiner lebensgefährtin gemeinsam ein Haus gebaut. wir werden auch in absehbarer zeit heiraten.nun gibt es aber noch ein kind aus ihrer ersten ehe. was passiert, sollte sie plötzlich ableben?



meine angst ist, dass ich einen weiteren kredit aufnehmen muss, um den pflichtteil für das kind aufbringen zu können. oder gar das haus verkaufen muss, um diesen pflichtteil aufzutreiben.

wir haben uns beide verschuldet, und werden noch recht lange daran zahlen. falls sie nun plötzlich ausfallen sollte, sieht es finanziell eher schlecht aus.

ich habe nun von einem berliner testament gehört, dass den pflichtteil so lange hinauszögert, bis ich auch nicht mehr bin.

bitte nicht mißverstehen: das kind soll das haus bekommen, aber erst nach meinem ableben. geht das irgendwie? bitte um hilfe von euch!!

wir haben zwar ein gegenseitiges testament, doch die sache mit dem pflichtteil macht uns großen kummer!!!



wer weiß rat!?



danke im voraus!!

gruß zolo



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