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Unterhaltszahlungen nach dem Bundesheer

Verfasst: 09.01.2013, 16:51
von Paaet
Hallo liebe Community!

Also es geht um Folgendes:
Ich habe im Juli vergangenen Jahres meine Schulzeit erfolgreich mit der Matura abgeschlossen, war dann von Juli bis Jänner 2013 beim Österreichischen Bundesheer. Da es ja gesetzlich geregelt ist das man die Alimente in dieser Zeit aussetzen kann, habe ich bis einschließlich heute nicht mehr an Alimenten bzw. Unterhalt bekommen. Nun habe ich mich vor 2 Tagen bei einer Universität vorangemeldet.

Nun zu meinen Fragen:
1. Ab wann müsste ich wieder Unterhalt bekommen? Sofort mit dem Ende des Bundesheeres? (08.01.2012) Also diesen Monat. Oder sobald ich auf der Uni angemeldet bin? (Das wäre ja auch jetzt schön möglich.) Oder wenn das Studium beginnt? (März)
2. Sollte ich bei meiner Mutter ausziehen. Muss mein Vater die Alimente dann erhöhen? Weil in Deutschland weiß ich gibt es einen höheren Anspruch an Unterhalt für Studierende? Die höhe der Alimente lagen bei ca 400€.

danke schon mal im vorraus
lg Pät :?:

Verfasst: 26.01.2013, 22:14
von Hank
Bei der ÖH anfragen, das ist doch eine Standardfrage für die ÖH!

Studierenden steht jedenfalls nach der Matura und während des Studiums grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern zu, wobei Art und Höhe des Unterhalts vom Einkommen und den Lebensverhältnissen beider Eltern abhängt. Und natürlich vom Studienerfolg. Der Unterhaltsanspruch mindert sich allerdings durch eigene Einkünfte.

Unterhalt

Verfasst: 28.01.2013, 21:19
von nominus
Ab deiner Volljährigkeit sind beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet. Seit dem BH dürfen keine 6 Monate verstreichen, ohne dass du einer Ausbildung nachgehst.