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werden von Nachbarn gemobbt

Verfasst: 06.01.2013, 17:11
von SOS
Hallo ans Forum!
Wir sind ein Mieterpaar, dass von der über uns wohnenden Familie (2 Erwachsene, 3 Kinder - ca. 13, 2 1/2 und 1 1/2 Jahre) gemobbt wird. Dies wurde zwischenzeitig auch von einem Mitglied dieser Familie zugegeben - es gibt natürlich keine Zeugen. Die Angelegenheit hat mittlerweile psychosomatische Auswirkungen (Magenkrämpfe, Kopfschmerzen, Bluthochdruck, etc...).
Wir benötigen dringend Hilfe und hoffen hier zumindest Tipps zu bekommen
an wen man sich wenden kann bzw. einen in solchen Angelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt (Raum Graz, Graz-Umgebung, Bezirk Voitsberg) zu finden.
Die Situation ist trotz etlicher persönlicher Gespräche seit dem Einzug der Familie vor ca. 2 Jahren unverändert. Die übrigen Nachbarn wollen sich "nicht einmischen" :roll: . Schon bei der Renovierung der Wohnung wurde ein Radio o.ä. so laut aufgedreht, dass wir uns nur mehr schreiend hätten verständigen können. Nachbarn haben sich sofort bei den Wohnungseigentümern beschwert; wir suchten das persönliche Gespräch
und haben darauf hingewiesen, dass das Haus sehr hellhörig ist und die
Böden/Decken keine brauchbare Schalldämmung aufweisen. Unsere Bitte,
doch Rücksicht zu nehmen blieb erfolglos. Wir müssen nun stundenlanges :!: Hin- und Her-toben, trampeln und auf der Stelle stampfen hinnehmen. Beim Gehen wird auch oft extra stark aufgetreten. Es ist so intensiv, dass es in unserem darunterliegenden Raum vibriert und auch das Geschirr in den Hängekästen der Küche klirrt. Gelegentlich wird auch mit Kleinmöbel? herumgepoltert. Bei den zahlreichen Besuchen die die Familie bekommt, können sich auch mal 8 bis 14 Personen in der Wohnung aufhalten. Da die Familie tagsüber oft nur wenige Stunden außer Haus ist und sich weder an die Mittagsruhe (Gemeindeverordnung, 12:00 - 14:00 Uhr), bzw. an die Sonn- und Feiertagsruhe hält, leidet unsere Wohn- und Lebensqualität massiv (an die nächtlichen Ruhezeit halten sie sich). Wegen normaler Alltagsgeräusche des Familienlebens, auch normales Herumlaufen der Kinder, haben wir uns nie beschwert. Von der Hausverwaltung wurde nur ein Schreiben ausgestellt, in dem hingewiesen wurde, dass generell eine nächtliche Ruhestörung von 22:00 bis 6:00 Uhr gesetzeswidrig und bei der Polizei zur Anzeige zu bringen ist. Weiters stand in dem Schreiben, welches an uns adressiert war .... und im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft ... - für sie war diese Angelegenheit mit dem Schreiben, ohne weitere Schritte, vom Tisch. Wir haben auch mehrmals mit den Wohnungseigentümern der vermieteten Nachbarwohnung gesprochen; Kernaussage war stets, dass es sich eben um eine Familie mit Kindern handle, die Altbauwohnung ohnehin nur schwer zu vermieten ist und sie nichts machen könnten. Unsere Bitte wenigstens Teppiche aufzulegen wurde ignoriert. In den letzten 40 Jahren als Mieter hat es bisher nie solche Probleme gegeben. Zu erwähnen ist auch, dass unsere Wohnungstür verschmutzt wurde und die Mobber "ihre Aussagen sehr flexibel dem jeweiligen Zweck anpassen können". Sie sehen sich in der Opferrolle und sind völlig uneinsichtig. Sie wissen inzwischen, dass wir bereits gesundheitlich angeschlagen sind, das Lärmen geht aber unverändert weiter. Sie fühlen sich sicher! In einem Gespräch haben sie nämlich erwähnt, dass uns die Polizei, wenn wir sie holen würden, beim Anblick der Kinder ohnehin nur auslachen würde. Wir hoffen hier auf Hilfe in dieser für uns ausweglosen Situation.

Verfasst: 07.01.2013, 04:09
von Hank
Es handelt sich hier möglicherweise auch um einen Generationenkonflikt - hier eine junge Familie, womöglich eine Patchworkfamilie mit einem älteren Kind aus der vorigen Beziehung, dort ein Ehepaar, wo die Kinder längst aus dem Haus sind.

Früher war die Erziehung autoritärer, es gab nicht so viele Freizeitmöglichkeiten, die Lärm verursachten. Die Kinder können aber am wenigsten für die Welt in der sie leben müssen - alles ist verboten, zu gefährlich oder es ist reiner Konsum und kostet gleich Länge mal Breite. Medien und Wirtschaft machen die Leute sowieso narrisch und führen zu Zivilisationskrankheiten wie ADHS, BurnOut, Depression undundund.

Auf die Familien wird alles abgeladen - oder auf die Schule, die die Kids für den Arbeitsmarkt fit machen sollen. 50% Scheidungsrate auch in Österreich - das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem bei 50% Wahlbeteiligung, und was von der Politik zu erwarten ist - eh schon wissen.

Juristisch oder so gäbe es das Instrument der Mediation, die die Kommunikation zwischen den Streitparteien befördern soll, damit diese selbst zu einer Vereinbarung kommen.

Vorteil einer im Mediationsweg getroffenen Streitbeilegung ist, dass es, nicht wie meist bei Gerichtsverfahren, auf der einen Seite Sieger und auf der anderen Seite Verlierer gibt, und dass daher auch alle Beteiligten die Lösung, die sie ja selbst erarbeitet haben, stärker akzeptieren und mittragen.

Mediation beruht allerdings auf Freiwilligkeit von allen Beteiligten. Sie können niemanden zwingen und von niemandem gezwungen werden, einer Mediation zuzustimmen!

Ich sag' immer, gegen die Erschöpfung des Menschen hilft nur die Schöpfungskraft des Menschen, also dass man mit Phantasie an die Sachen rangeht und versucht, sachlich zu bleiben, leider denken die meisten Leute in Bildern - Feindbildern - und nicht in Argumenten. Warum sachlich bleiben, wenn es auch persönlich geht?

Sie dürfen nicht vergessen, dass wir im autoritären, konfliktscheuen, obrigkeitshörigen Österreich leben, wo alles der Staat machen soll und nicht beispielsweise im familienfreundlichen, emanzipierten Schweden.

Fehlverhalten ist oft nicht auf einen Charakterfehler zurückzuführen, sondern oft nur eine normale Reaktion auf abnormale Zustände, und in was für einer Welt wir leben, kann tagtäglich im TV besichtigt werden.

Was also kann der einzelne Mensch für die Zeit in der er lebt, vor allem die Kinder??

All shall be well! Hank 8) 8) 8) 8)

Verfasst: 08.01.2013, 14:24
von Manannan
@SOS

Da die Hausverwaltung bis dato mehr oder weniger untätig blieb, können Sie bei Mobbing (zb nächtliches Stampfen auf den Boden etc.) eine Mietzinsminderung von 15 % geltend machen (OGH, MietSlg 53.144).

Auch wenn Ihre Wohnung nicht in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG fallen sollte, so ergibt sich aus § 1096 Abs 1 ABGB die Pflicht des Vermieters, den Mieter oder dessen Familie gegen Störungen durch Dritte zu schützen.

Sie haben folgende zusätzliche rechtliche Möglichkeiten:

- Sie klagen den Vermieter auf Zuhaltung des Vertrages und/oder Unterlassung und Schadenersatz (zb Gesundheitsschädigung, etc.) oder darauf, dass er den störenden Mieter kündigt.
- Als Mieter sind Sie Rechtsbesitzer und somit steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, direkt gegen den störenden Mieter (Nachbarn) eine Unterlassungsklage beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen.

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Beratungsstelle des Mieterschutzes, Sparbersbachgasse 61 , 8010 Graz;
Telefon (0316) 384830