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Brauche dringend Hilfe

Verfasst: 05.01.2013, 16:21
von Kristin Palesch
Hallo
ich bin als deutscher Staatsbürger hier in Tirol als Saisonkraft im Bereich Hotel-Reinigung angestellt (seit Dezember 2010 immer von Mitte Dezember bis Ende März für die Wintersaison und Anfang Mai bis Ende Oktober für die Sommersaison). Einen Arbeitsvertrag habe ich von meinem Chef auch bekommen immer mit der Aussage: " den können Sie sowieso nicht wörtlich nehmen, wir sind ja hier in der Gastronomie." In dem Vertrag steht drin dass ich 4 Tage die Woche mit 22 Stunden angestellt bin, obwohl ich eine 6-Tage-Woche habe und auf jeden Fall mehr als 22 Stunden pro Woche arbeite. Weiterhin steht dort ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr. Der Urlaub wurde aber nie in Anspruch genommen (da ich die einzige Reinigungskaraft im Hotel bin) und eine Auszahlung erfolgte auch nie. Am Ende jeder Saison bekam ich eine Arbeitsbescheinigung in der dann plötzlich stand: " Urlaubsgeld nicht gezahlt da in Zeit konsumiert", dies kann aber gar nicht sein da ich nie Urlaub genommen habe und immer nach der Saison direkt abgemeldet worden bin, also auch nie die Möglichkeit bestand Urlaub zu nehmen. Kann ich das Urlaubsgeld der vergangenen Jahre einklagen oder hätte ich mich früher kümmern müssen? (habe nie was gesagt da ich Angst um meinen Job hatte, da man eine Reinigungskraft ja schnell ersetzen kann)

Verfasst: 05.01.2013, 22:01
von Manannan
Urlaub muss nach dem UrlG konsumiert werden und kann nicht in Geld abbedungen werden. Auch müssen Mehrleistungen, die über die vereinbarten 22 WoStunden hinaus geleistet wurden, bezahlt werden.
Da Sie ja auch Kammerumlage bezahlt haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diesbezüglich an die Arbeiterkammer zu wenden.

Verfasst: 06.01.2013, 13:33
von Kristin Palesch
Danke für die schnelle Antwort. Aber wenn Urlaub über haupt nicht genommen werden kann, wie liegt da der Fall?

Verfasst: 07.01.2013, 04:21
von Hank
Verträge, auch Arbeitsverträge kann man nie nur wortwörtlich auslegen - jeder, der in die Gastronomie geht, weiß um die enormen Aus- und Belastungsschwankungen und natürlich auch um die z.T. schwierige finanzielle Lage. Vieles sind Familienbetriebe, oft hoch verschuldet, keine Zeit für Familienleben.

Klar, man kann sich auf alle Fälle mit den ganzen Unterlagen an die Arbeiterkammer wenden, die rechnen die ganzen Ansprüche durch, allerdings muss man die ganze Action immer auch nervlich und psychisch durchstehen - fürs Arbeitsklima sind bereits Besuche bei der AK oft pures Gift...

Also: Sich auch überlegen wie man insgesamt mit seiner Arbeit zufrieden ist, nur aufs Geld schauen ist nicht immer hilfreich, weil andere Werte auch was zählen, die mit ein bisschen mehr Geld und Urlaub nicht wettgemacht werden können.

Verfasst: 08.01.2013, 13:51
von Manannan
@Kristin

Wenn der Urlaub nicht genommen werden kann - in diesem Fall durch Verschulden des Arbeitgebers - dann gebührt Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung in Geld für den nicht verbrauchten Urlaub.
Entgeltansprüche verjähren idR binnen 3 Jahren, sofern vertraglich keine kürzere Frist vereinbart wurde.

@Hank

Und weil dies Familienbetriebe und oft verschuldet sind, rechtfertigt das Ihrer Meinung nach, dass Angestellte um ihren Lohn betrogen werden?
Sorry, dafür habe ich absolut kein Verständnis. Ein solches Rechtsdenken kann ich nicht nachvollziehen. Pacta sunt servanda!

@ Manannan

Verfasst: 09.01.2013, 19:36
von Kristin Palesch
@ Manannan
von der Ersatzleistung habe ich schon gehört. Was steht mir denn da eigentlich zu bei einem Nettoverdienst von 900€? Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, deshalb wollte ich mir den Weg zum Anwalt ersparen.

Verfasst: 09.01.2013, 21:45
von Manannan
Wenden Sie sich an die nächste Arbeiterkammer. Die Rechtsvertretung durch die Kammer ist kostenlos, da Sie ja "kraft Gesetz" mehr oder weniger Zwangsmitglied sind und auch mit ihrem Gehalt bereits den Obolus entrichteten.