1. Ist der Besitz einer Armbrust erlaubt?
Ja. Die Armbrust ist - wie bereits erwähnt - eine Waffe im Sinne des § 1 WaffG (KEINE SCHUSSWAFFE!) und daher ab 18 Jahren frei (Ausnahme Waffenverbot).
2. Ist der Transport innerhalb Österreich von A nach B erlaubt? Gibt es da irgendwelche Bestimmungen?
Ja. Meiner Meinung nach sogar ohne geschlossenem Behältnis, da das Führen einer Waffe nicht strafbar ist. Siehe aber dazu weiter unten unter "Führen". Um sicher zu gehen, empfiehlt es sich jedoch versperrt zu transportieren.
3. Gibt es gesetzliche Unterschiede bei unterschiedlicher Armbrust (je nach Durchschlagkraft)?
Nein.
4. Gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen zur Aufbewahrung?
Nein. Die Verwahrungsbestimmungen betreffen ebenfalls nur Schusswaffen. Für Waffen gibt es keine besonderen Vorschriften, außer dass diese nicht an Personen unter 18 Jahren bzw. nicht Berechtigte überlassen werden dürfen. Also wenn sich Kinder im Haus befinden, dann versperren.
Auch verstehe ich hierzu folgendes nicht:
Zitat:
§ 7. WaffG Führen
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ok, mir ist zwar dadurch die gesetzliche Definition von "Führen" klar. Aber was soll nun damit ausgesagt werden? Ist das, was dann als "Führen" gilt verboten oder was wird damit ausgesagt?
Denn ich nehme an, dieser Paragraph wird sich dann auch auf eine Armbrust beziehen?
Beim Führen von Armbrüsten unterscheiden sich leider die Meinungen etwas. Es müsste hier mal jemand beim Innenministerium nachfragen, um völlige Klarheit zu erhalten.
§ 7 WaffG definiert nur, was Führen bedeutet und nicht ob ich Waffen führen darf. Also jede Waffe die ich bei mir trage, führe ich, egal ob Messer, Schusswaffe, ... Ob ich das darf ist aus diesen Bestimmungen nicht abzuleiten.
Liest man sich allerdings die Strafbestimmungen (§ 51 WaffG) so wird man schnell feststellen, dass nur das Führen von Schusswaffen (ohne Waffenpass) unter Strafe steht. Alle anderen Waffen (auch Armbrust) können somit meiner Meinung nach geführt werden (Ich lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren).
Zu beachten ist hierbei aber, dass beim Führen einer Armbrust möglicherweise die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört werden könnte bzw. man schnell mal eine Anzeige (z.B. Gefährdung der körperlichen Sicherheit) und in weiterer Folge ein Waffenverbot riskiert. Es ist daher dringend davon abzuraten bzw. beim Transport auch immer zu versperren.