Staatsbürgerschaft Antrag abgelehnt, Begründung absurd!

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Eddy
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Staatsbürgerschaft Antrag abgelehnt, Begründung absurd!

Beitrag von Eddy » 25.12.2012, 02:33

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe am 24.07.2012 um Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft angesucht.

Würde jedoch am 24.12.2012 abgelehnt. ( Super Weihnachtsgeschenk )

Das Ermittlungsverfahren hat Folgendes ergeben:

Am 31.03.2005 erging gegen Sie eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Graz wegen des
Verdachtes des Vergehens der Körperverletzung. Dieses Verfahren wurde gemäß $ 6(1) JGG
eingestellt.

Ich wurde von 4 jugendlichen mit Messer bedroht! (Mein aussage ist bei der Polizei.)
Beim flüchten, habe ich ein der jugendlichen ein schlag mit "Faust" gegeben und bin geflüchtet.
Natürlich würde Nachhinein bei der Polizei meine aussage von denn "jugendlichen" bestätigt.



Das Ermittlungsverfahren hat weiter ergeben, dass gegen Sie im kriminalpolizeilichen
Aktenindex des BMI folgende Eintragung aufscheint: PI Graz Schmiedgasse, Schwere
Sachbeschädigung und Nötigung - Tatzeit: 0 4 . t 0 .20 t L
8010 Graz,

Eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Graz hat ergeben, dass lhnen laut Strafantrag der
Staatsanwaltschaft Graz vom 12.05.2012 Folgendes zu Last gelegt wird:
,,Herr ***** *********.... und .. haben am 04. Oktober 2011 in Graz im
bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter unter weiterer
Tatbeteiligung zweier nicht identifizierter Täter eine fremde Sache, nämlich den PKW
Renault Clio des **** ******** mit dem Kennzeichen G-*** ** durch Versetzen von
Schlägen und Tritten beschädigt, wobei an der Sache ein Schaden von rund EUR 4.000,00
herbeigeführt wurde.
Herr **** ****** ... und .. haben hierdurch das Vergehen der schweren
Sachbeschädigung nach $$ 125, 126 Abs. I Z 7 SbGB begangen und werden hierfür nach g
126 Abs 1 SIGB zu bestrafen sein."
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Graz vom 11.12.2012 wurde das Verfahren zwecks
Durchführung des außergerichtlichen Tatausgleiches (Diversion) vertagt.


Am 19.11.2012 War das letzte Gerichtsverfahren, wo entschieden wurde dass wir außergerichtliche Tatausgleich leisten.

Jedoch betonte der Herr Frei (Richter). Zitat: Das er meine "Story" glaubt, nur der Betrag war ca 1800€ und aus diesem Grund sollen wir 3 (bzw. 5) unter uns aufteilen und bezahlen, "ohne wenn und aber," da der schaden bereits entstandenen ist und wer es gemacht hat interessiert in nicht, er möchte auch nicht das einer von uns schlechter Leumundszeugnis hat, "WIR SIND NOCH JUNG".


Das Ermittlungsverfahren hat weiter ergeben:

Aufgrund der oben angeführten Straferkenntnisse der Bundespolizeidirektion Graz, Strafamt,
scheinen betreffend Ihre Person im Zeitraum von September 2009 bis Mai 2012 fünf
Verwaltungsübertretungen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im
Ortsgebiet nach der StVO und eine Verwaltungsübertretung wegen Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach der SIVO auf. Sie haben in allen sechs
Strafverfügung die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit überschritten.

Dadurch, dass Sie von September 2009 bis Mai 2012 wiederholt Verwaltungsübertretungen
begangen haben, und sich damit nicht an die österreichische Rechtsordnung halten, kann die
Behörde nicht davon ausgehen, dass Sie nach Ihrem bisherigen Verhalten Gewähr dafür
bieten, dass Sie zur Republik bejahend eingestellt sind und weder eine Gefahr für die
öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellen.

Es ist daher beabsichtigt, Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
abzuweisen.

6 strafen auf geteilt in 3 Jahre = 2 strafen pro Jahr! ( Die Frau **** ***** hat sicherlich nicht "2 Strafzetteln" pro Jahr. )
Mal davon abgesehen das 1 strafe in meiner Dienstzeit passiert ist. ( Ich arbeite bei der Sicherheitsfirma G4S schon über 4 Jahre )
Ich persönlich finde das!: Staatsbürgerschaft Antrag abgelehnt, aufgrund einer absurden Begründung basiert.


Würde mich auf einer hilfreichen Antwort freuen!!

Mit freundlichen Grüßen

Eddy

«Von meinem iPhone gesendet. Ich entschuldige mich vorab für die fehlern in mein Beitrag»



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 25.12.2012, 09:40

Wurde ihr Antrag abgelehnt oder ist es nur beabsichtigt (wie sie beides schreiben)?

Es kann moeglich sein, dass diese Strafen zur einem negativen Bescheid fuehren, eine genaue Pruefung erfordert jedoch einiges an Zeit.

Schauen sie sich das StG genauer an und probieren sie eine Berufung oder besser gehen sie zu einem Anwalt.

Eddy
Beiträge: 2
Registriert: 25.12.2012, 02:23

Re: Staatsbürgerschaft Antrag abgelehnt, Begründung absurd!

Beitrag von Eddy » 25.12.2012, 13:09

Eddy hat geschrieben: Es ist daher beabsichtigt, Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
abzuweisen.
Ich gehe mal davon aus das es abgelehnt würde!

Ich kann denn Antrag zurückziehen oder innerhalb von 2 Wochen ein Berufung einreichen.

Jedoch ist es extrem schwer über die Feiertage ein Anwalt zu finden.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 25.12.2012, 15:39

Ich denke mal in Graz laesst sich auch ueber die feiertage eine anwalt finden.

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