Benzinlagerung? Kennt jemand die Gesetzeslage?

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Elena_23
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Registriert: 24.12.2012, 20:11

Benzinlagerung? Kennt jemand die Gesetzeslage?

Beitrag von Elena_23 » 24.12.2012, 20:22

Hallo,

ich suche schon seit einer Weile im Internet - vergebens -, werde leider einfach nicht fündig, wie die Gesetzeslage für die Lagerung "brennbarer Flüssigkeiten" für Privatpersonen in Österreich aussieht.
Kann mir jemand helfen?

Ich würde gerne wissen, welche Menge an brennbarer Flüssigkeiten, genauer gesagt: Benzin oder Diesel man als Privatperson (als Krisenvorsorge) gesetzlich lagern darf (sei es im Keller, in einem Kleingartenhaus, Garage etc.)?

Ich habe mehrmals gelesen, dass die gesetzliche Menge für Deutschland bei 20L Benzin und bis zu 200L Diesel liegt. Aber wie ist es für Österreich?

Wäre euch für Auskunft sehr dankbar.

Liebe Grüße,
Elena



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 25.12.2012, 19:19

Hallo!

Hier handelt es sich um eine Landesmaterie und kann in Österreich daher unterschiedlich geregelt sein.
In Oberösterreich zB die Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung.
Unterschieden wird bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nach drei Gefahrenklassen.
So ist die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Wohnungen und in sonstigen Bestandseinheiten (wie Büro, Kanzlei usw.) bis zu 3 Liter der Gefahrenklasse I, bis zu 15 Liter der Gefahrenklasse II und bis zu 300 Liter der Gefahrenklasse III zulässig, wenn die Lagerbehälter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nähere Ausführungen siehe § 34 ff Oö. HaBV 2005.

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