Hallo,
Meine Eltern haben mir schon vor einigen Jahren eine kleine Landwirtschaft (<6 Hektar) geschenkt. Gleichzeitig unterschrieb ich damals auch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit meinen Eltern.
Meine Eltern besitzen zudem auch noch eine andere Liegenschaft die sie bewohnen, sie haben also nicht ihr gesamtes Eigentum verschenkt.
Jetzt hab ich in letzter Zeit dann plötzlich von Schenkungsanrechnung bei einem Erbfall gehört, hab davon im Internet gelesen, und dachte mir dann wie das wohl bei mir ausgehen würde da ich ja mehrere Geschwister habe?! Würde quasi einem Verkauf der Landwirtschaft gleichkommen, da man das Ganze ja sonst nicht aufteilen kann, würden meine Geschwister auf ihren Pflichtteil bestehen.
Mir fiel ein Stein vom Herzen als ich dann folgendes Urteil las, was auch bereits hier im Forum diskutiert wurde: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20111004_OGH0002_0100OB00086_11M0000_000
Demnach würde die Schenkung meiner Eltern an mich nach Ablauf von 2 Jahren nichtmehr zur Erbmasse dazugezählt werden, da ich aktuell bei einem Erbfall ja nicht pflichtteilsberechtigt wäre. Ich finds ja logisch weil ich sonst ja im schlimmsten Falle alles was ich geschenkt bekam wieder hergeben müsste und gleichzeitig keinen Anspruch auf einen Pflichtteil hätte, weil ich ja darauf verzichtet habe.
Stimmt das so wie ich es ausgeführt habe?
liebe Grüße
Pflichtteilsverzicht/Schenkungsanrechnung
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Pflichtteilsverzicht/Schenkungsanrechnung
Zuletzt geändert von tanja semmering am 05.01.2023, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
Ich denke schon, dass Sie richtig liegen, weil wenn man nicht auf seinen Pflichtanteil verzichtet, dann muss man sich als Pflichtteilberechtigter die Schenkung wesentlich länger, zehn Jahre oder so, anrechnen lassen.
Da das Erbrecht einen großen Formenreichtum kennt und aus über 300 Paragraphen besteht, gibt's sicher immer genügend Möglichkeiten für Erbstreitigkeiten, weil es kommt dann auch noch darauf wie man das Grundstück bewertet, wahrscheinlich zum Schätzwert undundund - Sterben ist leichter als Erben...
Die ganze Erbmasse kann man sowieso nicht vorher verschenken, sondern man muss eine gewisse Portion zurückbehalten und dann spielt natürlich eine Rolle, ob der Erbfall nicht doch innerhalb der zwei Jahre passiert...
Da das Erbrecht einen großen Formenreichtum kennt und aus über 300 Paragraphen besteht, gibt's sicher immer genügend Möglichkeiten für Erbstreitigkeiten, weil es kommt dann auch noch darauf wie man das Grundstück bewertet, wahrscheinlich zum Schätzwert undundund - Sterben ist leichter als Erben...
Die ganze Erbmasse kann man sowieso nicht vorher verschenken, sondern man muss eine gewisse Portion zurückbehalten und dann spielt natürlich eine Rolle, ob der Erbfall nicht doch innerhalb der zwei Jahre passiert...
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