Besitzstörung - Schnee
Verfasst: 14.12.2012, 14:27
Im rückwärtigen Bereich der Reihenhausanlage verläuft ein Gemeinschaftsweg, welcher von allen Anrainern gemeinschaftlich benützt und befahren wird.
Neben diesem Gemeinschaftsweg befindet sich noch eine Zufahrt zu einer anderen Garage (ca. 3m breit), dahinter befindet sich das nächste Grundstück XY - nicht eingefriedet.
Mit der Eigentümerin der Garagenzufahrt ist mündlich vereinart, dass der anfallende Schnee auf dem (privaten) Gemeinschaftsweg an Ihrer Grundstücksgrenze (zu Grundstück XY) gelagert werden kann (wird schon seit Jahrzehnten so praktiziert), da sie die Garage nicht nützt.
Das Grundstück XY hat jetzt seinen Besitzer gewechselt. Da jetzt ein paar cm Schnee gefallen sind, wirde der Schnee wie vereinbart und geduldet an der Grunstücksgrenze zu Grundstück XY geschaufelt. Ein paar Tage später finden wir einen A4 Zettel auf dem Garagentor bzw. hinter den Scheibenwischer geklemmt mit folgender Info:
Da Schnee auf das Grundstück von XY geschaufelt wurde müssen wir für den Aufwand (welchen auch immer) und den dort gelagerten Schnee jeweils 200 € zahlen, sonst rechtliche Schritte.
Da die Grundstücksgrenze XY nicht eingefriedet ist, wäre es möglich, dass vielleicht auf 10 cm des XY Grundstückes tatsächlich Schnee von uns liegt, so genau kann das aber niemand sagen. Zudem ist das Grundstück XY an der Grenze abgeböscht, womit ansich auch niemand beim Befahren oder Parken gestört werden kann.
Kann es sein, dass aus nichtigen Gründen einfach je 200 € "Körberlgeld" verlangt werden können (nach eigenem Ermessen festgelegt) ?? Da fiele mir doch glatt das Schikaneverbot ein ? Außerdem hat der Eigentümer von XY ebeno widerrechtlich zur Zustellung der A4 Zettel unsere Grundstücke betreten ....
Also - was tun - zahlen oder ignorieren ?
Danke für die Bemühungen !
Neben diesem Gemeinschaftsweg befindet sich noch eine Zufahrt zu einer anderen Garage (ca. 3m breit), dahinter befindet sich das nächste Grundstück XY - nicht eingefriedet.
Mit der Eigentümerin der Garagenzufahrt ist mündlich vereinart, dass der anfallende Schnee auf dem (privaten) Gemeinschaftsweg an Ihrer Grundstücksgrenze (zu Grundstück XY) gelagert werden kann (wird schon seit Jahrzehnten so praktiziert), da sie die Garage nicht nützt.
Das Grundstück XY hat jetzt seinen Besitzer gewechselt. Da jetzt ein paar cm Schnee gefallen sind, wirde der Schnee wie vereinbart und geduldet an der Grunstücksgrenze zu Grundstück XY geschaufelt. Ein paar Tage später finden wir einen A4 Zettel auf dem Garagentor bzw. hinter den Scheibenwischer geklemmt mit folgender Info:
Da Schnee auf das Grundstück von XY geschaufelt wurde müssen wir für den Aufwand (welchen auch immer) und den dort gelagerten Schnee jeweils 200 € zahlen, sonst rechtliche Schritte.
Da die Grundstücksgrenze XY nicht eingefriedet ist, wäre es möglich, dass vielleicht auf 10 cm des XY Grundstückes tatsächlich Schnee von uns liegt, so genau kann das aber niemand sagen. Zudem ist das Grundstück XY an der Grenze abgeböscht, womit ansich auch niemand beim Befahren oder Parken gestört werden kann.
Kann es sein, dass aus nichtigen Gründen einfach je 200 € "Körberlgeld" verlangt werden können (nach eigenem Ermessen festgelegt) ?? Da fiele mir doch glatt das Schikaneverbot ein ? Außerdem hat der Eigentümer von XY ebeno widerrechtlich zur Zustellung der A4 Zettel unsere Grundstücke betreten ....
Also - was tun - zahlen oder ignorieren ?
Danke für die Bemühungen !