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Meldezettel

Verfasst: 23.01.2002, 17:55
von JUSLINE
Mein Freund ist vor ca. 6 Monaten aus meiner Eigentumswohnung ausgezogen, hat sich aber bis jetzt noch nicht abgemeldet bzw. umgemeldet. Ich habe nur eine Büroadresse von ihm.

Seine Post kommt ebenfalls noch zu mir (inkl. z.B. rsb-Briefe).

Das gemeinsam gekaufte Auto ist auf ihn angemeldet (Zulassungsschein, Versicherung), wird aber von mir genutzt und bezahlt.

Was kann ich tun? Was geschieht mit der Autoversicherung?


RE: Meldezettel

Verfasst: 23.01.2002, 19:17
von JUSLINE
> Mein Freund ist vor ca. 6 Monaten aus meiner Eigentumswohnung ausgezogen, hat sich aber bis jetzt noch nicht abgemeldet bzw. umgemeldet. Ich habe nur eine Büroadresse von ihm.



Damit hat Ihr Freund gegen das Meldegesetz verstoßen, was für ihn allerdings aufgrund der chronischen Überlastung der Verwaltungsstrafbehörde nach dem Meldegesetz folgenlos bleiben dürfte. Als Wohnungseigentümerin sind aber in einem solchen Fall auch Sie berechtigt und verpflichtet, ihn abmelden zu lassen.



> Seine Post kommt ebenfalls noch zu mir (inkl. z.B. rsb-Briefe).



Post können Sie als unzustellbar in den Briefkasten einwerfen. Rsb-Briefe dürfen Sie weder durch den Briefträger übernehmen, noch vom Hinterlegungspostamt abholen, da Sie keine "Mitbewohnerin" des Adressaten mehr sind.



> Das gemeinsam gekaufte Auto ist auf ihn angemeldet (Zulassungsschein, Versicherung), wird aber von mir genutzt und bezahlt.

> Was kann ich tun? Was geschieht mit der Autoversicherung?



Zulassungsbesitzer und Versicherungsnehmer bleibt weiterhin Ihr Freund. Allerdings ist er verpflichtet, den Wohnsitzwechsel der Versicherung und der Zulassungsbehörde zu melden. Nutzung und Finanzierung des Fahrzeuges ist eine Privatsache zwischen Ihnen und Ihrem Freund.