Erbpflichtteil des Vaters
Verfasst: 04.12.2012, 10:20
Ich habe heute erfahren, das im Falle meines Todes mein Vater einen Pflichtteil von 1/6 hat.
Ich habe ein handschriftliches Testament geschrieben, in dem ich meine Lebensgefährtin bzw. für den Fall, dass sie die Erbschaft nicht antreten kann, deren Kinder mein gesamtes Vermögen vermache.
Ich habe dazu folgende Fragen:
Ich habe ein handschriftliches Testament geschrieben, in dem ich meine Lebensgefährtin bzw. für den Fall, dass sie die Erbschaft nicht antreten kann, deren Kinder mein gesamtes Vermögen vermache.
Ich habe dazu folgende Fragen:
- 1. Wenn mein Vater mit einem Erbverzicht einverstanden ist, benötige ich für diesen Erbverzicht einen Notar oder genügt eine Erklärung meines Vaters mit Unterschrift, die ich dem Testament beilege?
2. Wenn ich meine Lebensgefährtin heiraten sollte, erlischt damit automatisch der Pflichtanteil meines Vaters?
3. Wenn ich meine Lebensgefährtin heirate und sie vor oder gleichzeitig mit mir sterben sollte, gibt es dann wieder den Pflichtteil des Vaters oder erben dann die Kinder der Ehefrau alles, wie im Testament verfügt?