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Erbpflichtteil des Vaters

Verfasst: 04.12.2012, 10:20
von Tschuri Cazzino
Ich habe heute erfahren, das im Falle meines Todes mein Vater einen Pflichtteil von 1/6 hat.
Ich habe ein handschriftliches Testament geschrieben, in dem ich meine Lebensgefährtin bzw. für den Fall, dass sie die Erbschaft nicht antreten kann, deren Kinder mein gesamtes Vermögen vermache.

Ich habe dazu folgende Fragen:
  • 1. Wenn mein Vater mit einem Erbverzicht einverstanden ist, benötige ich für diesen Erbverzicht einen Notar oder genügt eine Erklärung meines Vaters mit Unterschrift, die ich dem Testament beilege?
    2. Wenn ich meine Lebensgefährtin heiraten sollte, erlischt damit automatisch der Pflichtanteil meines Vaters?
    3. Wenn ich meine Lebensgefährtin heirate und sie vor oder gleichzeitig mit mir sterben sollte, gibt es dann wieder den Pflichtteil des Vaters oder erben dann die Kinder der Ehefrau alles, wie im Testament verfügt?

Verfasst: 04.12.2012, 10:52
von Hubert Neubauer
Haben sie (eigene) Kinder?

Lebt ihre Mutter noch?

Verfasst: 04.12.2012, 11:12
von Tschuri Cazzino
Hubert Neubauer hat geschrieben:Haben sie (eigene) Kinder?

Lebt ihre Mutter noch?
Danke für die Antwort.
Meine Mutter ist verstorben. Ich habe keine eigenen Kinder.

Verfasst: 04.12.2012, 17:09
von Hubert Neubauer
Vorweg, der Pflichtteil ihres Vaters beträgt 1/3.

1. Für einen Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht benötigen Sie einen RA oder Notar.

2. Nein dieses erlischt nicht automatisch, jedoch verringert sich der Pflichtteil auf 1/9.

3. Stirbt ihre Ehegattin, dann erhöht sich der Pflichtteil wieder auf 1/3.

Sollten sie eigene Kinder haben bzw. die Kinder ihrer Frau adoptieren hat ihr Vater gar keinen Erbanspruch.

Ein eigenhändiges Testament muss auch von ihnen unterschrieben sein, besser sind jedoch fremdhändige Testamente mit 3 Zeugen.

MfG

Weitervererbung des Pflichtteils

Verfasst: 30.12.2012, 10:59
von Tschuri Cazzino
Vorweg nochmaliger Dank für die Auskunft.
Eine Zusatzfrage habe ich noch. Wenn mein Vater stirbt, gibt es dann einen Pflichtteil für seine Erben (mein Geschwister und Halbgeschwister), oder gilt dann nur noch mein Testament ohne Einschränkungen?

Verfasst: 30.12.2012, 11:39
von Hubert Neubauer
Pflichtteil gibt es nur fuer Kinder, deren Nachkommen, in Ermangelung solcher nur fuer die Eltern, nicht fuer deren Nachfahren.

Ehegatten habe immer einen Pflichtteil.