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Ladendiebstahl

Verfasst: 30.11.2012, 16:12
von dumme
ich habe Dummheit begangen: bei den p&c Kleidung geklaut, wurde erwischt , die Summe beträgte 260 euro. Dazu habe C&A Sackel mit auch nicht bezahlten Waren (Wert 40 Euro). Dannn kommte Polizei, hab zugegeben dass es von C&A auch nicht bezahlte Ware sind. Wir sind hingefahren Sachen dort abegegeben haben, dann ins Poliz. Dienststelle. Die haben Einvernahme von mir genommen. Das wars. Ich weiss dass es ein Schwachsinn von mir war, weiss aber nicht was mit mir wird, hab 10 Monatige Baby zu Hause, weiss ich nicht, wie ich es zu meine Gatte erzählen soll. Mir geht so schlecht, will nicht mehr Leben, einzige was mir noch hält ist mein Kind.
Könnt mir jemand sagen was wird jetzt, bitte...

Verfasst: 30.11.2012, 18:31
von Manannan
Wenn Sie bisher unbescholten waren, dann wird der Staatsanwalt entweder das Verfahren einstellen bzw eine diversionelle Maßnahme verhängen. Dies kann die Zahlung eines Geldbetrages, soziale Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich sein.
Kopf hoch!

Verfasst: 30.11.2012, 18:50
von dumme
Vielen Dank, dass es hat jemand sich gemeldet;... vor 1.5 Jahr bei Merkur noch um 15 gestohlen... Ich weiss Sie werden denken dass ich eine Idiotin bin, ist vielleicht so. Aber damals hab ich noch keine Ehe und Kind gehabt, jetzt gibts so ein Verantwortung und ich hab so was wieder gemacht und in so einem Wert (. Hoffentlich gehe ich nicht ins Gefängniss, weiss ich nicht was geschieht...

Verfasst: 30.11.2012, 18:57
von Manannan
Ins Gefängnis gehen Sie deswegen sicher nicht. Wenn man jeden Ladendieb einsperren würde, dann wären bald die Gefängnisse zu klein.

Verfasst: 30.11.2012, 19:05
von dumme
Hoffentlich nicht, bin ein bisschen erleichtert, kann nicht mehr essen, hab jetzt nur ein Glas Wasser getrunken. Wissen Sie vielleicht, was wird dann kommen, wie hoch die Strafe seien kann? Ich will es zu meinem Mann es nicht erzählen, er wird so sauer auf mich sein und peinlich dass er so eine Frau hat. Obwohl bei Polizei, haben die mir gesagt dass er wird von denen nicht erfahren, die müssten nur meine Daten ausfüllen und weil ich verheiratet bin , solteten sie die Daten von meinem Mann auch nehmen.

Verfasst: 30.11.2012, 19:23
von Manannan
Da es sich um keinen schweren Diebstahl handelt, liegt die Zuständigkeit beim Bezirksgericht. Sie werden eine Vorladung vom Bezirksanwalt bekommen und er entscheidet dann, ob überhaupt Anklage erhoben wird.
Bieten Sie vollen Tatausgleich an und dann wird in der Regel auch kein Geldstrafe verhängt.

Verfasst: 30.11.2012, 19:30
von dumme
Ich kenne mich wirklich sehr wenig damit aus. Was wird bei dem Tatausgleich gemacht? Können Sie mir bitte erklären, bin Ihnen sehr Dankbar für alles

Verfasst: 30.11.2012, 19:42
von Manannan
Tatausgleich funktioniert so, dass Sie sich bereit erklären, den von Ihnen verursachten Schaden wieder gutzumachen und geloben, so einen Blödsinn nie wieder zu begehen.
Ein paar Tränen könnten dabei nicht schaden :wink:

Verfasst: 30.11.2012, 19:50
von dumme
ich werde wirklich so ein blödsinn nicht mehr machen, Träne kommen sowieso immer wenn ich darüber denke auf das Kind schaue.

Verfasst: 29.12.2012, 00:40
von dumme
Liebe Manannan, ich habe vor kurzem ein Brief mit Termin zur Verhandlung gekriegt, wegen Diebstahl und versuchten Diebstahl. Biete Sie um Rat, was wird jetzt? :cry:

Verfasst: 29.12.2012, 18:02
von Manannan
So wie Sie die Sache schildern und, wenn Sie voll geständig sind und Wiedergutmachung anbieten, wird es vermutlich auch zu keiner Anklage kommen.
Ich würde Ihnen jedenfalls empfehlen, einen Anwalt zu nehmen.

Verfasst: 29.12.2012, 18:52
von dumme
die Hauptverhandlung findet am Montag statt, was soll ich jetzt machen ? Wie geschrieben es wird 10 min dauern, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich hab noch immer niemandem gesagt :( Auf den Brief steht §15 und §127

Verfasst: 29.12.2012, 20:22
von Hubert Neubauer
versuchter ladendiebstahl
entweder diversion durch zahlung eine geldstrafe ca € 400-1.000 oder verurteilung mit vleicher geldstrafe
seien sie voll gestaendig und versuchen sie den richter weichzukochen, das problem ist dass schon eine gleiche sache vor einem jahr war...aber seien sie nicht zu nervoes es wird schon gehen
ratenzahlung beantragen!

Verfasst: 29.12.2012, 20:46
von dumme
verurteilung mit Strafe oder Diversion, heisst dass ich ins Gefängniss komme? :cry: :( Wird alles ins Leumundzeugniss kommen, wird in Zukunft Arbeitgeber sehen?

Verfasst: 29.12.2012, 21:24
von Manannan
Lesen Sie einfach oben!
Ins Gefängnis kommen Sie mit Sicherheit nicht und eine Eintragung ins Strafregister erfolgt nur bei rechtskräftiger Verurteilung, nicht jedoch bei diversionellen Maßnahmen!