Rücktritt von der Verfolgung
Verfasst: 29.11.2012, 18:49
Hallo allerseits!
Ich hatte im Jahr 2008 einen Verkehrsunfall mit einer Fußgängerin (leicht verletzt), bekam Monate später einen Brief von der Staatsanwaltschaft, lt. § 198 StPO "Verständigung über Rücktritt der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit".
Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs unterbleibt vorläufig für eine Probezeit von 2 Jahren.
Letzter Absatz sagt dann:
Der Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit wird im Geschäftsregister der Staatsanwaltschaft während eines Zeitraumes von Zehn Jahren registriert. Das ist aber keine Eintragung in das Strafregister. Sie sind dadurch nicht vorbestraft.
Dieses Jahr habe ich mich bei der Polizei beworben. Ich stehe kurz vor dem Sporttest, bekam letzte Woche eine neue Sicherheitserklärung zum Ausfüllen. Bei Pkt 2B steht:
Ist gegen Sie jemals im Inland oder Ausland wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren geführt worden oder ist ein derartiges Verfahren anhängig?
Freisprüche, bereits getilgte Verurteilungen sowie eingestellte Verfahren gemäß
§ 190 StPO (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 19/2004),
§ 90 StPO (idF vor BGBl. Nr. 19/2004),
§ 6 JGG (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 11/2010)
sind nicht anzuführen!
Ich weiß jetzt nicht, ist bei mir überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren gekommen? Und weiß jemand zufällig, ob es ein Grund zum Ausscheiden ist?
Danke für die Antworten im Voraus
Ich hatte im Jahr 2008 einen Verkehrsunfall mit einer Fußgängerin (leicht verletzt), bekam Monate später einen Brief von der Staatsanwaltschaft, lt. § 198 StPO "Verständigung über Rücktritt der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit".
Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs unterbleibt vorläufig für eine Probezeit von 2 Jahren.
Letzter Absatz sagt dann:
Der Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit wird im Geschäftsregister der Staatsanwaltschaft während eines Zeitraumes von Zehn Jahren registriert. Das ist aber keine Eintragung in das Strafregister. Sie sind dadurch nicht vorbestraft.
Dieses Jahr habe ich mich bei der Polizei beworben. Ich stehe kurz vor dem Sporttest, bekam letzte Woche eine neue Sicherheitserklärung zum Ausfüllen. Bei Pkt 2B steht:
Ist gegen Sie jemals im Inland oder Ausland wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren geführt worden oder ist ein derartiges Verfahren anhängig?
Freisprüche, bereits getilgte Verurteilungen sowie eingestellte Verfahren gemäß
§ 190 StPO (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 19/2004),
§ 90 StPO (idF vor BGBl. Nr. 19/2004),
§ 6 JGG (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 11/2010)
sind nicht anzuführen!
Ich weiß jetzt nicht, ist bei mir überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren gekommen? Und weiß jemand zufällig, ob es ein Grund zum Ausscheiden ist?
Danke für die Antworten im Voraus