Rücktritt von der Verfolgung

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Almo
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Registriert: 29.11.2012, 18:27

Rücktritt von der Verfolgung

Beitrag von Almo » 29.11.2012, 18:49

Hallo allerseits!

Ich hatte im Jahr 2008 einen Verkehrsunfall mit einer Fußgängerin (leicht verletzt), bekam Monate später einen Brief von der Staatsanwaltschaft, lt. § 198 StPO "Verständigung über Rücktritt der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit".

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatvorwurfs unterbleibt vorläufig für eine Probezeit von 2 Jahren.

Letzter Absatz sagt dann:
Der Rücktritt von der Verfolgung unter Bestimmung einer Probezeit wird im Geschäftsregister der Staatsanwaltschaft während eines Zeitraumes von Zehn Jahren registriert. Das ist aber keine Eintragung in das Strafregister. Sie sind dadurch nicht vorbestraft.

Dieses Jahr habe ich mich bei der Polizei beworben. Ich stehe kurz vor dem Sporttest, bekam letzte Woche eine neue Sicherheitserklärung zum Ausfüllen. Bei Pkt 2B steht:

Ist gegen Sie jemals im Inland oder Ausland wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren geführt worden oder ist ein derartiges Verfahren anhängig?
Freisprüche, bereits getilgte Verurteilungen sowie eingestellte Verfahren gemäß
§ 190 StPO (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 19/2004),
§ 90 StPO (idF vor BGBl. Nr. 19/2004),
§ 6 JGG (idF des Bundesgesetzes, BGBl. 11/2010)
sind nicht anzuführen!

Ich weiß jetzt nicht, ist bei mir überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren gekommen? Und weiß jemand zufällig, ob es ein Grund zum Ausscheiden ist?

Danke für die Antworten im Voraus



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 01.12.2012, 09:07

Ich denke, es gibt als Vorstufe zum Ermittlungsverfahren noch die Voruntersuchung, die meistens mündlich, scheinbar oft sogar nur telefonisch stattfindet, dass also die Polizei anruft oder vorbeikommt.

Juristisch sind Beteiligte bei (schweren) Unfällen sowieso immer Beschuldigte, weil es ihnen mehr Rechte gewährt - Anwaltsbeistand, keine Wahrheitspflicht usw.; dass dann eine Person Gott sei Dank doch nur leicht verletzt wurde, weiß man erst hinterher.

§ 90 StPO hat übrigens irrsinnig viele Buchstaben, ich glaub' fast das ganze Alphabet durch, egal - es kann sowieso ganz legal jeder jeden jederzeit anzeigen, wenn er glaubt in seinem Recht gekränkt worden zu sein. Mit der Staatsanwaltschaft hat man also gleich einmal was zu tun, ohne dass man auch nur irgend etwas ausgefressen hätte.

Aber in Ihrem Fall geht es doch nur darum herauszufinden, ob Sie zuverlässig und charakterlich für die Polizei geeignet sind. Also alles wahrheitsgemäß angeben und im weiteren Gespräch lassen sich eventuelle Zweifel meistens ganz leicht aus dem Weg räumen - niemand ist unfehlbar, eh klar.

Hank

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Almo
Beiträge: 2
Registriert: 29.11.2012, 18:27

Beitrag von Almo » 02.12.2012, 02:39

Danke für die Antwort. Habe mich ein bisschen schlau gemacht und jetzt weiß ich ungefähr, worum es bei "Diversionen" geht. Steht übrigens in der Sicherheitserklärung auch: Diversionen in den letzten 5 Jahren, was ich leider nicht wusste und mit NEIN beantwortet habe. Überzeugt habe ich die Polizisten schon beim Vorstellungsgespräch, wo ich die volle Punkteanzahl (angeblich) bekommen habe. Muss gleich Montag in der Früh zum Innenministerium, sonst kann die Sicherheitserklärung als unglaubwürdig eingestuft werden.

In 3 Monaten sind es dann 5 Jahre her (Seit Empfang der Verständigung). Wissen Sie vielleicht zufällig, ob es ein Hindernis für die Aufnahme sein kann? Ich weiß ja nicht, wie die Polizei vorgeht. Bei einer Körperverletzung, Diebstahl etc. würde ich die Absage verstehen, aber ich meine, ein Unfall kann ja jedem passieren, die Frau sagte sogar aus, dass SIE auf die Straße gelaufen ist und forderte nicht einmal Schmerzensgeld!

lg

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