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Arbeitsrecht oder AVOG, welches Recht/Gesetz ist "stärk

Verfasst: 29.11.2012, 15:19
von maxattn
Hallo,
wenn mich als Dienstnehmer die Finanzpolizei einer Befragung über Dienstgeber und Arbeitsverhältnis befragt, kann ich dann die Beantwortung aufgrund des Arbeitsrechtes (Treue, Geheimhaltung ) ablehnen, und nur die Befugnisse der Fin. Polizei über Identitätspflicht, grundsätzliche Sozialversicherungsdaten, beantworten. Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen.
zur Info:
Es wurde flächendeckend, unangekündigt eine Finanzamtskontrolle aller gleichartigen Betriebe in einem ganzen Groß-Gebiet durchgeführt, ohne einer mir bekannten Beweislage (AVOG anwendbar???). In meinem Betrieb sind mir keinerlei Gesetztesverstöße bekannt.
Vielen Dank!

Verfasst: 29.11.2012, 16:09
von Manannan
Für das Verfahren nach dem AVOG sind die Bestimmungen der BAO anzuwenden und der Abgabenpflichtige ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Zeugenpflichten bzw die Umstände, unter denen die Auskunft verweigert werden darf, sind den §§ 170 - 174 BAO abschließend geregelt.