Hallo,
wenn mich als Dienstnehmer die Finanzpolizei einer Befragung über Dienstgeber und Arbeitsverhältnis befragt, kann ich dann die Beantwortung aufgrund des Arbeitsrechtes (Treue, Geheimhaltung ) ablehnen, und nur die Befugnisse der Fin. Polizei über Identitätspflicht, grundsätzliche Sozialversicherungsdaten, beantworten. Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen.
zur Info:
Es wurde flächendeckend, unangekündigt eine Finanzamtskontrolle aller gleichartigen Betriebe in einem ganzen Groß-Gebiet durchgeführt, ohne einer mir bekannten Beweislage (AVOG anwendbar???). In meinem Betrieb sind mir keinerlei Gesetztesverstöße bekannt.
Vielen Dank!
Arbeitsrecht oder AVOG, welches Recht/Gesetz ist "stärk
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 145 Gäste