Schmerzensgeld - Verfahrenshilfe

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JUSLINE
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Schmerzensgeld - Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 26.02.2005, 09:35

Im August 2004 wurde ich von jemandem niedergerannt und mein Knöchel war gebrochen. Der Schuldige wurde von mir angezeigt und hat eine Diversionsstrafe bezahlt.

Um zu Schmerzensgeld zu kommen - mein Bein war immerhin 8 wochen eingegipst - habe ich einen Anwalt eingeschaltet.

Nun wurde ein Gutachten eingeholt, welches ich aus meiner Tasche bezahlen musste.

Der Anwalt empfiehlt nun Klagseinbringung anhand dieses Gutachtens.

Da ich Studentin bin und kein Einkommen habe, soll Verfahrenshilfe beantragt werden.

Muss ich sämtliche Sparbücher sozusagen "offenlegen" um die Verfahrenshilfe zu bekommen?

Wenn meine Ersparnisse "zu hoch" sind, muss ich dann meine Ersparnisse aufwenden, um alles zu bezahlen?

Was ist, wenn ich einen Job bekomme? Werde ich dann zu einer Rückzahlung aufgefordert? Ist es da nicht klüger, alles gleich zu bezahlen?

Ich dachte, der Beklagte muss sämtliche Kosten tragen.






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RE: Schmerzensgeld - Verfahrenshilfe

Beitrag von JUSLINE » 16.03.2005, 13:08

Der Beklagte muss die Kosten nur dann zahlen, wenn er rechtskräftig verurteilt wird.




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