Besitzstörungsklage - kann dies zu Mahnklage führen
Verfasst: 27.11.2012, 14:07
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einer Besitzstörungsklage.
Und zwar habe ich vom Bezirksgericht eine Vorladung bekommen, da ich im Oktober 20min vor einer Einfahrt geparkt habe und mich jemand wegen Besitzstörung verklagt!
Gleich danach habe ich mich beim gegnerischen Anwalt gemeldet und ihm mitgeteilt, dass ich zugebe versehentlich dort gestanden zu sein und mich außergerichtlich einigen möchte!
Nach ca 1 Woche kam dann ein Schreiben vom Anwalt, dass ich innerhalb der nächsten 5 Tage 790€ zu zahlen habe (Anwaltskosten, Entschädigung für Kläger, Prozesskosten usw.). Falls ich das nicht mache (d.h. keine Einigung und rechtzeitige Zahlung) wird er ein Schreiben für die angesetzte Verhandlung verfassen, was mir wieder mehr kosten wird (jede weitere Handlung seinerseits verursacht weitere Kosten) und wenn ich bis dahin nicht bezahle, ist er beauftragt eine Mahnklage einzureichen!
Die Sache ist nur die: ich halte 790€ für viel zu viel, da ich jetzt vom Bezirksgericht erfahren habe, dass eine Besitzstörungsklage im Durchschnitt ca. 500€ kostet (inkl. gegnerischer Anwaltskosten usw.). D.h. ich wäre doch dumm mich auf das außergerichtliche Angebot einzulassen!
Meine Frage: kann er mit einer Mahnklage durchkommen? Immerhin schulde ich in dem Sinne noch niemanden etwas (zumindest nicht vor der Gerichtsverhandlung oder sehe ich das falsch?) Es ist mir natürlich klar, dass ich die gegnerischen Anwaltskosten und die Prozesskosten tragen muss wenn ich in der Verhandlung unterliege, aber der Anwalt kann doch keine Mahnklage einreichen wenn noch gar nichts entschieden ist oder? Ich habe das Gefühl, dass es sich um eine Drohung handelt, damit ich seine Forderung bezahle und es nicht auf eine Verhandlung ankommen lasse! Aber ich bin jetzt unschlüssig ob ich zahlen soll oder nicht, da ich mich nicht auch noch mit eine Mahnklage herum ärgern will!
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zu einer Besitzstörungsklage.
Und zwar habe ich vom Bezirksgericht eine Vorladung bekommen, da ich im Oktober 20min vor einer Einfahrt geparkt habe und mich jemand wegen Besitzstörung verklagt!
Gleich danach habe ich mich beim gegnerischen Anwalt gemeldet und ihm mitgeteilt, dass ich zugebe versehentlich dort gestanden zu sein und mich außergerichtlich einigen möchte!
Nach ca 1 Woche kam dann ein Schreiben vom Anwalt, dass ich innerhalb der nächsten 5 Tage 790€ zu zahlen habe (Anwaltskosten, Entschädigung für Kläger, Prozesskosten usw.). Falls ich das nicht mache (d.h. keine Einigung und rechtzeitige Zahlung) wird er ein Schreiben für die angesetzte Verhandlung verfassen, was mir wieder mehr kosten wird (jede weitere Handlung seinerseits verursacht weitere Kosten) und wenn ich bis dahin nicht bezahle, ist er beauftragt eine Mahnklage einzureichen!
Die Sache ist nur die: ich halte 790€ für viel zu viel, da ich jetzt vom Bezirksgericht erfahren habe, dass eine Besitzstörungsklage im Durchschnitt ca. 500€ kostet (inkl. gegnerischer Anwaltskosten usw.). D.h. ich wäre doch dumm mich auf das außergerichtliche Angebot einzulassen!
Meine Frage: kann er mit einer Mahnklage durchkommen? Immerhin schulde ich in dem Sinne noch niemanden etwas (zumindest nicht vor der Gerichtsverhandlung oder sehe ich das falsch?) Es ist mir natürlich klar, dass ich die gegnerischen Anwaltskosten und die Prozesskosten tragen muss wenn ich in der Verhandlung unterliege, aber der Anwalt kann doch keine Mahnklage einreichen wenn noch gar nichts entschieden ist oder? Ich habe das Gefühl, dass es sich um eine Drohung handelt, damit ich seine Forderung bezahle und es nicht auf eine Verhandlung ankommen lasse! Aber ich bin jetzt unschlüssig ob ich zahlen soll oder nicht, da ich mich nicht auch noch mit eine Mahnklage herum ärgern will!
Vielen Dank im Voraus!