Besitzstörungsklage - kann dies zu Mahnklage führen

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Lili
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Besitzstörungsklage - kann dies zu Mahnklage führen

Beitrag von Lili » 27.11.2012, 14:07

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu einer Besitzstörungsklage.
Und zwar habe ich vom Bezirksgericht eine Vorladung bekommen, da ich im Oktober 20min vor einer Einfahrt geparkt habe und mich jemand wegen Besitzstörung verklagt!

Gleich danach habe ich mich beim gegnerischen Anwalt gemeldet und ihm mitgeteilt, dass ich zugebe versehentlich dort gestanden zu sein und mich außergerichtlich einigen möchte!

Nach ca 1 Woche kam dann ein Schreiben vom Anwalt, dass ich innerhalb der nächsten 5 Tage 790€ zu zahlen habe (Anwaltskosten, Entschädigung für Kläger, Prozesskosten usw.). Falls ich das nicht mache (d.h. keine Einigung und rechtzeitige Zahlung) wird er ein Schreiben für die angesetzte Verhandlung verfassen, was mir wieder mehr kosten wird (jede weitere Handlung seinerseits verursacht weitere Kosten) und wenn ich bis dahin nicht bezahle, ist er beauftragt eine Mahnklage einzureichen!

Die Sache ist nur die: ich halte 790€ für viel zu viel, da ich jetzt vom Bezirksgericht erfahren habe, dass eine Besitzstörungsklage im Durchschnitt ca. 500€ kostet (inkl. gegnerischer Anwaltskosten usw.). D.h. ich wäre doch dumm mich auf das außergerichtliche Angebot einzulassen!

Meine Frage: kann er mit einer Mahnklage durchkommen? Immerhin schulde ich in dem Sinne noch niemanden etwas (zumindest nicht vor der Gerichtsverhandlung oder sehe ich das falsch?) Es ist mir natürlich klar, dass ich die gegnerischen Anwaltskosten und die Prozesskosten tragen muss wenn ich in der Verhandlung unterliege, aber der Anwalt kann doch keine Mahnklage einreichen wenn noch gar nichts entschieden ist oder? Ich habe das Gefühl, dass es sich um eine Drohung handelt, damit ich seine Forderung bezahle und es nicht auf eine Verhandlung ankommen lasse! Aber ich bin jetzt unschlüssig ob ich zahlen soll oder nicht, da ich mich nicht auch noch mit eine Mahnklage herum ärgern will!

Vielen Dank im Voraus!



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2012, 14:34

Klage plus vorbereitenden Schriftsatz plus eine Verhandlung kommt auf ca € 500,00, € 790,-- ist viel zu viel. Sie können den Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen, ein solches Vorgehen ist disziplinär, verstößt gegen die Rechtsanwaltsordnung (Standesrecht).

Ist noch kein Schriftsatz eingebracht, belaufen sich die Kosten auf ca. € 300,00, nach Schriftsatz auf ca. € 400,00.

Bieten Sie dem Anwalt € 200,00 mit dem Hinweis ihn dann wegen dem standeswidrigen Vorgehen nicht bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.

Nimmt er das Angebot nicht an, zeigen Sie ihn an, gehen zur Verhandlung, geben sofort alles zu und bitten den Richter ihnen bei der Überprüfung der verzeichneten Kosten des RA zu helfen (Manuduktionspflicht). Dann wird ihnen das ziemlich sicher nicht mehr als € 500,00 kosten.

MfG

Lili
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Beitrag von Lili » 27.11.2012, 20:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ok! Das beruhigt mich wieder ein bisschen!

Ich habe nun noch eine Frage, nämlich wie ich das am besten regeln soll, falls er auf mein Angebot mit den 200€ eingeht. Ich meine damit dann auch abgesichert ist, dass damit für mich alles erledigt ist und die Klage auch wirklich zurückgezogen wird sobald ich überwiesen habe. Da ist dann doch sicher eine schriftliche Zusicherung (außergerichtliche Einigung oder so) seitens des Anwalts nötig oder?

Außerdem würde ich noch gerne wissen ob das für mich auch negative Auswirkungen haben kann, wenn ich dem Anwalt damit drohe ihn anzuzeigen, falls er nicht auf mein Angebot mit den 200€ eingeht (ist das nicht Erpressung)?

Und wegen was zeige ich ihn dann eigentlich an: wegen der überhöhten Forderung, oder wegen der angedrohten Mahnklage? Oder wegen beidem?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 27.11.2012, 22:06

Das Schreiben des Anwalts, worin er € 790,00 fordert um von einer Anzeige abzusehen, schicken Sie an die Rechtsanwaltskammer mit der Prüfung auf Standesgemäßheit.

Erpressung? Schließlich arbeitet der Anwalt ja mit den gleichen Mitteln, oder?

Ergänzend wäre noch zu empfehlen, dass, wenn Sie dem Vorschlag von Herrn Neubauer folgen, sich gleichzeitig auch verpflichten, künftighin eine Störung dieses Besitzes zu unterlassen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2012, 22:39

Geben sie mir ihre Email dann kann ich ihnen persoenlich weiterhelfen!

MfG

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.11.2012, 22:40

Manannan hat geschrieben:Das Schreiben des Anwalts, worin er € 790,00 fordert um von einer Anzeige abzusehen, schicken Sie an die Rechtsanwaltskammer mit der Prüfung auf Standesgemäßheit.

Erpressung? Schließlich arbeitet der Anwalt ja mit den gleichen Mitteln, oder?

Ergänzend wäre noch zu empfehlen, dass, wenn Sie dem Vorschlag von Herrn Neubauer folgen, sich gleichzeitig auch verpflichten, künftighin eine Störung dieses Besitzes zu unterlassen.
Ja genau, sagen dass sie den besitz gestoert haben und dies unterlassen werden!

Lili
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Beitrag von Lili » 27.11.2012, 23:19

Hier meine Email Adresse: lilli_lind@gmx.at

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