Behinderung
Behinderung
behinderte Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten zur Betreuung Lehrerstunden oder Helferstunden. Ist es der Willkür des Bezikrs- Landesschulrates überlassen, ob diese Kinder eine Betreuung erhalten bzw. wieviel sie erhalten. Der Landesschulrat ist natürlich der meinung : es gibt kein Recht. Gibt es für diese Stunden ein einklagbares Recht mit welchen Erfolgsaussichten, da die Kürzungen in der Schule nun schon Kinder betrifft, die zwar sonderpädagogischen FB haben aber keine Stunden mehr erhalten.
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