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KÖRPERVERLETZUNG ... Jetzt droht Schmerzensgeld !!!

Verfasst: 18.11.2012, 00:13
von lobr1190
hallo !

ich möchte erstmal klarstellen dass ich kein schläger bin und ich noch nie eine anzeige wegen körperverletzung hatte!
ich bin 22 jahre alt , student , netter typ :)

jetzt zur geschichte ...

vor 2 2/3 jahren war ich mit einpaar freunden in einer disco feiern .die freundin von einem freund wurde von jemanden auf's schlimmste angemacht und ihr freund ist dazwischen gegangen und hat sich vor dem typen aufgeblustert. dieser typ ist danach zum türsteher gegangen, weil er schonmal aufagefallen ist wollte der türsteher meinen freund aus dem club schmeißen.
das wollte er sich nicht gefallen lassen.
er ist ein ziemlicher schlägertyp volltattooviert, muskolös usw..
der türsteher war auch auf irgendwas volldrauf ( warscheinlich drogen , alkohol ) eine schlägerei ist ausgebrochen ...

ich hab alles erst mitbekommen als der türsteher und min. 2 weitere leute auf meinen freund eingeprügelt haben und schon blut aus seinem mund und nase geschossen gekommen ist.
da der club voll war und ich einige meter weiter weg gestanden bin uznd ich mich mit 2 mädls unterahlten hab bekamen wir das dalles nicht mir , erst als wir gestoßen worden sind von der drängelnden mänge wegen der schlägerei .
als er am boden gelegen ist und sie nicht aufgehört haben auf ihn einzuprügeln bin ich dazwischen gegangen und hab sie auseinander gehalten und den freund vor die disco getragen.
dann hat er mein freund die polizei gerufen .. weil die so lange gebraucht haben ist er ins auto gestiegen und ist weggefahren.
als die polizei eingetroffen ist war nurnoch der türsther da , der einzige verletzte !
und plötzlich hat sich die sache umgedreht und er war plötzlich der arme
lange rede kurzer sinn..

der türsteher hat angeblich eine flasche oder irgendeinen harten gegenstand auf den hinterkof bekommen , dadurch eine platzwunde erlitten. außerdem weil er sich verteidigen musste eine knochensplitterung des 2. mittelhandköpfdchens ( wennman eine faust macht der knöchel des zeigefingfers)

alles in allem 4 tage mittler schmerzen 10 tage leichte schmerzen!!!

kurze zeit nach dem vorfall sind dann alle bei der polizei gesessen und wurden wegen der sache befragt .
als die freundin von meinem freund befragt wurde hat sie weiche knie bekommen weil die polizisten ihr druck gemacht haben mit sehr hoher strafandrohung usw. und hat dann plötzlich behauptet behauptet dass ich der vermeintlicher flaschenwerfer bin.
das würde sie wissen weil ich es ihr angeblich erzählt habe !!!!

das dist dann so zur staatsanwaltschaft gegangen , die hat die ermittlungen gegen mich eingestellt wegen leichter körperverletzung wegen mangel an beweisen !

nach diesem schreiben verlangte dann der türsteher mittels anwaltichem brief trotzdem schmerzensgeld + schadensersatz von mir ( 2200 €)
dieses schreiben habe ich einfach ignoriert!
ein jahr später ( vor einem monat) kommt die vorderung mittels bedingten zahlungsbefehl ! ich habe gleich einspruch erhoben und in einer woche gehts ab zur vorbereitende tagssatzung!

dieser freund von mir der geschlagen wurde hat mir damals ca 400 euro geschuldet und ich habe befürchtet dass ich die nicht wieder sehen werde wenn er glauben würde dass ich ihm nicht geholfen hätte.
Als mich seine freudin beschuldigft hat vor der disco an diesem besagten abend nicht geholfen hätte , hab ich leider eine riiiieeessenn dummheit gemacht und hab behautpet dass ich der einzige gewäsen wäre der ihm geholfen hat und dass es mich nicht gewundern hätte wenn ich sogar für die platzunde verantwortlich gewesen wär!7
das hab ich in dem zeitpunkt noch locker daher gesagt weil ja da noch der türsther der böse war und noch nicht der arme !!!
kurze zeit später war ich plötzlich der flaschenwerfer und die ermittlung wurde gegen mich erhoben und danach wieder fallen gelassen !

es gibt keine zeugen die irgendetwas gegen mich ausgesagt hätten außer der behauptung von dem mädchen !
in der ersten polizeilichen aussage vom türsteher steht dass er gemeint hat dass er gestoßen wurde einen harten schlag auf den hinterkopf und einpaar fäuste ins gesicht bekommen hat sich darauf unmgedreht und einen harten faustschlag ausgeteilt und sich dabei die hand verletzt hat !!!!

meine frage ...
ist es überhaupt möglich mich wegen seiner hand zu verklagen ??
was soll ich jetzt am besten machen ??

lg +danke im vorhinein

Verfasst: 19.11.2012, 06:47
von Hank
Es war jedenfalls nicht günstig, auf den Anwaltsbrief von damals nicht zu antworten, weil wer schreibt, bleibt (im Rennen)!

Und: Wer Hilfe vom Recht haben will, muss sein Verhalten auch selber an Recht und Gesetz ausgerichtet haben...

Man muss auch in diesem Fall immer zwei Sachen unterscheiden - einerseits Strafrecht und andererseits den zivilrechtlichen Anspruch, nämlich den auf Schadenersatz, der auch dann besteht, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wie bei leichter Körperverletzung üblich einstellt.

Die Beweislast trägt der Verletzte, hängt also ganz vom Beweismaterial (Arzt, Zeugen usw.) und auch von Ihrem eigenen Prozessverhalten ab.

Sie gehen also unbedingt zur 1. Tagsatzung hin, streiten am besten alles ab, da ist auch Annahmeschluss für Zeugen und Beweismittel, aber der Richter fragt Sie dann eh.

Und lassen Sie sich ja nicht von der klagenden Partei und deren Anwalt einschüchtern und auch vom Richter nicht einen vorschnellen Vergleich einreden!

Nach der Verhandlung kommt dann irgendwann ein schriftliches Protokoll von der Verhandlung und damit gehen Sie entweder zum wöchentlichen Amtstag aufs Bezirksgericht oder am besten mit den ganzen Unterlagen zum Rechtsanwalt auf ein erstes unverbindliches Gespräch, sie oder er sieht dann gleich wie's ausschaut.

HAnk

8) 8) 8) 8)

Verfasst: 19.11.2012, 12:33
von lobr1190
okay..

mir ist bewusst dass das nicht unbedingt das klügste war einfach nicht zu antworten , aber da ich mich nicht angesprochen gefühlt habe bezüglich des anspruches hab ich den brief einfach gekübelt.

also...

es wurden 8 leute befragt wegen dem vorfall..
keiner konnte sagen ob oder wer die flasche geworfen/geschlagen hat ...
niemand hat irgendetwas gegen mich ausgesagt ..
bis auf das mädchen das bei der polizei ausgesagt hat dass ich ihr das erzählt hätte.. die war übrigends 2.beschuldigte und ihr freund 1.beschuldigter.

1.ich weiß ja was ich gemacht habe und was nicht.. deswegen kann ich mit sicherheit sagen dass es keine „echten“ zeugen gibt die gegen mich aussagen können !


2. der türsteher hat im polizeiprotokoll ausgesagt dass er denjenigen der ihn verletzt hatte einen sehr starken faustschlag versetzt und sich dabei einen knochensprung des 2. mittelkandköpfchens zugezogen
Ich war laut polizeiprotokoll UNVERLETZT ! ( Brillenträger)


a.)also wird aussage gegen aussage stehen??
b.)werden alle beteiligten von dem vorfall automatisch geladen?
c.)wenn ich zeugen hab dann bis zur vorbereitenden tagssatzung angeben => danach ist es unmöglich nachzureichen??
d.)das schlimmste was passieren kann ist dass er es iwie schafft mir einen flaschenwurf anzuhängen ... für sein patschehändchen kann er maximal dem weihnachtsmann eine karte schreiben ?


der türsteher hat ne rechtsschutzversicherung .. dem ist's egal..

lg

danke schonmal für alle antworten! :)

Verfasst: 19.11.2012, 13:08
von Hubert Neubauer
Erstmal wenn du dir einen Anwalt nimmst, dann bitte VOR (!!!) der vorbereitenden Tagsatzung und nicht danach, dann kann nämlich schon vieles zu spät sein!

Wenn du dir keinen Anwalt nimmst, musst du einem Prozessverlust die Forderungen und den gegn. Anwalt und die Gerichtskosten bezahlen, jedoch nicht deinen eigenen Anwalt.

Wichtig ist, dass du Beweise vorbringst, dass du die Flasche nicht geworfen hast. Der Gechädigte muss zwar grundsätzlich die Schuld von dir "beweisen", den Gerichten genügt jedoch meistens eine Glaubhaftmachung, "die Version vom Gesch. ist wahrscheinlicher als vom Schädiger".

Rede mit dem Mädchen die behauptet, dass du das warst, wenn die dann aussagt, das stimmt alles nicht, wär das schon mal gut. Steht fest, dass du die Flasche geworfen hast, also der Anspruch dem Grunde, wird die Höhe des Schmerzengeldes mittels medizinischem Sachverständigen bestimmt, außer man einigt sich auf eine Summe. Die Kosten eines SV belaufen sich ca. auf € 800,-- bis 1.000,--.

Sollte die Beweislage auf deiner Seite dünn sein, wäre ein Vergleich nicht schlecht, zumal ein verlorener Prozess sonst, schnell mal € 3.000,-- € 5.000,-- ausmachen kann.

Verfasst: 19.11.2012, 14:08
von lobr1190
was kann zu spät sein ohne anwalt ?? ( vergleich werde ich nicht annehmen, i ch hab ja nix gemacht)
und ohne zeugen ,stützt er sich nur auf eine behauptung von der freundin des hauptbeschuldigten ( hauptbeteiligten )=> 1.&2. beschuldigte

mit diesem mädchen kann ich nicht mehr reden.. damals haben wir uns zeimlich heftig zerstritten ..

ich denke nicht dass bei einem albanischen türsteher von einem afterhour club die glaubwürdigkeit liegt ?!

für die kosten zur richtigstellung der höhe des schmerzengeldes würde ich aufkommen oder ist das nicht schon eine falsche klage/ unzulässige forderungen an mich und ist somit hinfällig??

schaut das alles so schlecht aus für mich dass ich einen anwalt brauch ??

lg
danke für die schnellen antworten !

Verfasst: 19.11.2012, 14:45
von Hubert Neubauer
Bei der vorbereitenden Tagsatzung wird das Prozessprogramm festgelegt. Sie müssen ihrer Prozessförderungspflicht nachkommen, sprich schon da alle Beweise und Zeugen nennen. Übersehen sie dabei etwas könnte es zu spät sein.

Wie gesagt, wenn der Anspruch gegen Sie dem Grunde nach besteht, dann wird auch die Höhe geprüft. Besteht der Anspruch dem Grunde nach nicht, dann wird die Höhe gar nicht geprüft.

Man braucht keinen Zeugen, wenn der Richter dem Türsteher glaubt und ihnen nicht (und allenfalls weiteren Zeugen von ihnen) dann kann er den Klagsbetrag zusprechen --> freie Beweiswürdigung.

Ob sie einen Anwalt benötigen, kann ich nicht sagen...Sie müssen Kosten gegen Nutzen abwägen. Bei einem Prozessgewinn muss sowieso der Türsteher ihren Anwalt bezahlen.

Die Schmerzen für die Hand kann er mMn nicht gegen sie geltend machen, zumal sie ja in der Rauferei gar nicht involviert waren, nicht einmal dem Vorbringen der klagenden Partei nach.

Ein Vergleich ist nicht immer die schlechteste Lösung, weil Recht haben ist nicht Recht bekommen. Wird ihnen nicht geglaubt, dann müssen sie alles bezahlen, obwohl sie es nicht getan haben.

Verfasst: 19.11.2012, 20:55
von Manannan
Ergänzend wäre noch anzuführen, dass, wenn Sie der vorbereitenden Tagsatzung ungerechtfertigt fernbleiben, der Richter ein Versäumungsurteil fällen kann. Das Vorbringen der klagenden Partei wird damit für wahr gehalten und erspart dieser die Beweisführung.

Wie Sie ausführen, wurde das Strafverfahren gegen Sie aus Mangel an Beweisen eingestellt. Daran wird letztlich auch das zivilgerichtliche Verfahren scheitern.

Auch ich kann Ihnen nur empfehlen, bereits zur vorbereitenden Tagsatzung einen Anwalt beizuziehen.

Verfasst: 19.11.2012, 22:10
von lobr1190
okay ich denke ich werde euren rat annehmen und mir den anwalt an meine seite holen..
ich habe eh schon mit ihm geredet, er meinte das ich in seinen augen laut dem polizeibereicht unschuldig bin aber er weiß natürlich nicht wie das alles die richterin sieht...

ich hab mir gedacht wenn ich ohne anwalt da auftauche spricht das auch für mich ??

angenommen die richterin sagt er hat schmerzensgeldansprüche bezüglich der platzwunde am kopf aber den anderen angegebenen verletzungen nicht , müsste ich dann auch seine anwaltskosten und die gerichtskosten tragen??

danke für die vielen hilfreichen tripps

Verfasst: 20.11.2012, 11:58
von Hubert Neubauer
Dann nur anteilig, also wenn Schmerzen Hand und Schmerzen Hinterkopf jeweils 50 % ausmachen, dann muss jeder seinen eigenen Anwalt bezahlen (du jedoch 50 % seiner Barauslagen).

Natürlich kannst du ohne Anwalt hingehen, es ist halt die Gefahr größer, dass du was übersiehst oder nicht vorbringst. Also ratsam ist es sicher, ob die Kosten bei einem Prozessverlust dafürstehen, musst du für dich selbst entscheiden.

Die Einstellung des Strafverfahrens spricht schon eher für dich, nur ist es nicht bindend. Im Strafverfahren muss die Schuld sicher sein, im Zivilverfahren nur wahrscheinlicher.

Wie ein Prozess ausgeht, kann leider im Vorhinhein nie gesagt werden...daher gibt es auch so viele Vergleiche, zumal man hier zwar auf der einen Seiten nicht alles bekommt, aber besser als nichts oder auf der anderen Seite besser ein bisschen bezahlen, als alles...

Verfasst: 01.12.2012, 09:19
von Hank
...und sich der Richter bei einem Vergleich die schriftliche Urteilsbegründung erspart.