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patrick146
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Allgemeine Fragen

Beitrag von patrick146 » 14.11.2012, 20:50

Hallo,
wenn ich etwas kaufe und bei Übergabe feststelle, dass die Ware mangelhaft ist würde mein Anspruch folgendermaßen aussehen:

Anspruch von X gegen Y auf Übergabe des Autos gem. §1061 ABGB iVm §918 Abs 1, §1413

...da der Schuldner in Verzug kommt, besteht Schadenersatzanspruch sollte subjektiver Verzug vorliegen?

...stimmt mein Anspruch bzw. woher weiss ich welche Paragraphen ich in Verbindung setzen muss?



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.11.2012, 06:53

Die Paragraphen sind zunächst nicht so wichtig, abgesehen davon, dass die Richter usw. das Recht eh kennen. Wichtig ist der Sachverhalt, also der konkrete Vertrag, der von beiden Vertragsparteien einzuhalten ist.

Konsumenten haben auf alle Fälle ein Recht darauf, dass die erworbenen Waren bzw. die bestellten Leistungen den getroffenen Vereinbarungen entsprechen. Treten dennoch Mängel auf, so besteht der Anspruch auf Gewährleistung.

Das Unternehmen muss je nach der Art des Mangels entweder nachbessern, eine Preisminderung gewähren, die mangelhafte Sache ersetzen oder sie schließlich überhaupt zurücknehmen und das Geld zurückgeben.

Schadenersatzes kommt an sich nur bei rechtswidrig verschuldetem Schaden in Betracht. Denkbar wäre eventuell nur, dass man einen anderen Unternehmer mit der Reparatur beauftragen muss, weil mit dem Übergeber nichts anzufangen ist.

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