§ 136 Abs 3 GBG
§ 136 Abs 3 GBG
Ist die Löschung einer Leibrente, welche grundbücherlich durch ein monatl. Pfandrecht idH. von ATS 10.000,-- besichet ist (der Leibrentenempfänger ist verstorben), gem § 136 Abs 3 Grundbuchsgesetz möglich? Gibt es dazu allenfalls eine Entscheidung?
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