Sachbeschädigung im mit Zutrittskontolle geschützten Bereich
Verfasst: 05.11.2012, 14:09
Hallo!
Erstmal möchte ich mich bei allen bedanken die hier juristische Fragen beantworten und hoffe das mein Fall möglicherweise auch jemanden anderen hier hilft.
Ich wohne in Wien in einer Genossenschaftswohnung mit ca. 400 Parteien. Vor einige Zeit wurden für bestimmte allgemein zugängliche Bereiche, in dieser Anlage, elektronische Zutrittsysteme installiert. Diese Systeme zeichnen auf, welcher Schlüssel wann für den Zutritt genutzt wird.
Jetzt wurde in einem dieser Bereiche eine Sachbeschädigung begangen. Die Genossenschaft hat darauf hin ausgewertet welche Schlüssel, im vermuteten Tatzeitraum (der laut Genossenschaft 24 Stunden lang ist), diesen Bereich geöffnet haben. Da mit meinem Schlüssel, neben anderen, diese Türe an diesem Tag geöffnet wurde, bin ich jetzt Verdächtiger diese Sachbeschädigung verursacht zu haben.
Mündlich wurde mir durch einen Vertreter der Genossenschaft mitgeteilt, dass sollte der tatsächliche Täter nicht ermittelbar sein, der Schaden von allen infrage kommenden Parteien bezahlt werden muss.
Jetzt kommt mir diese Lösung rechtlich etwas holprig vor, da ich mir zumindest als Laie nicht vorstellen kann, dass ich etwas ersetzen muss, obwohl nicht eindeutig festgestellt wurde das ich der Verursacher bin. Stimmt das so?
Weiters wäre es gut zu wissen ob die Genossenschaft den Betrag einfach über mein Konto einziehen darf (wie die Miete) oder ob sowieso erst eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gemacht werden muss.
danke im vornherein
Thomas
Erstmal möchte ich mich bei allen bedanken die hier juristische Fragen beantworten und hoffe das mein Fall möglicherweise auch jemanden anderen hier hilft.
Ich wohne in Wien in einer Genossenschaftswohnung mit ca. 400 Parteien. Vor einige Zeit wurden für bestimmte allgemein zugängliche Bereiche, in dieser Anlage, elektronische Zutrittsysteme installiert. Diese Systeme zeichnen auf, welcher Schlüssel wann für den Zutritt genutzt wird.
Jetzt wurde in einem dieser Bereiche eine Sachbeschädigung begangen. Die Genossenschaft hat darauf hin ausgewertet welche Schlüssel, im vermuteten Tatzeitraum (der laut Genossenschaft 24 Stunden lang ist), diesen Bereich geöffnet haben. Da mit meinem Schlüssel, neben anderen, diese Türe an diesem Tag geöffnet wurde, bin ich jetzt Verdächtiger diese Sachbeschädigung verursacht zu haben.
Mündlich wurde mir durch einen Vertreter der Genossenschaft mitgeteilt, dass sollte der tatsächliche Täter nicht ermittelbar sein, der Schaden von allen infrage kommenden Parteien bezahlt werden muss.
Jetzt kommt mir diese Lösung rechtlich etwas holprig vor, da ich mir zumindest als Laie nicht vorstellen kann, dass ich etwas ersetzen muss, obwohl nicht eindeutig festgestellt wurde das ich der Verursacher bin. Stimmt das so?
Weiters wäre es gut zu wissen ob die Genossenschaft den Betrag einfach über mein Konto einziehen darf (wie die Miete) oder ob sowieso erst eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gemacht werden muss.
danke im vornherein
Thomas