urheberrechte bei anteilsverkauf

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JUSLINE
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urheberrechte bei anteilsverkauf

Beitrag von JUSLINE » 11.02.2005, 15:32

hallo!



ich bin mitgesellschafter in einer kleinen pr-agentur und dort als grafiker und programmierer tätig, mein partner macht die konzepte und den text. die gesellschaftsform ist eine oeg. jetzt habe ich mich entschlossen, aus der agentur auszutreten und möchte nun meine anteile verkaufen.



kann ich nun entgeltlichen anspruch auf meine arbeiten stellen? laut urheberrecht gehören ja sämtliche arbeiten, die ich geleistet habe, mir.



ein konkretes beispiel wäre:

unsere pr-agentur entwickelt einen newsletter für die firma x. mein partner entwickelt das inhaltliche konzept, ich das grafische. danach wird dieser newsletter im jahr vier mal produziert, wobei mein partner den text schreibt und ich den newsletter gestalte und druckreif mache.



nach meiner vorstellung haben wir nun vier teile.

1. das inhaltliche konzept

2. das grafische konzept

3. der text und

4. die grafischen daten für den druck



jetzt sollte es doch so sein, dass diese vier punkte auch zum kapital der agentur gehören und ich, bei einem anteilsverkauf, auch anspruch darauf habe.



nun stelle ich mir das so vor, dass mein partner und ich die bewertung sämtlicher arbeiten umgehen und vereinbaren, dass wenn der newsletter weiterproduziert wird, er (als auftraggeber) mich zuerst für die grafische gestaltung anfragt. sollte dann kein auftrag zustande kommen, so müßte er mir ein verwertungshonorar bezahlen, damit ein dritter meine (als urheber) arbeit bearbeiten/weiterführen kann.



liege ich mit meiner vorstellung richtig oder bin ich dabei völlig daneben? können sie mir in dieser frage weiterhelfen?



lg lixx



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