Vertragsrecht HILFE!!!

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Susi2000
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Vertragsrecht HILFE!!!

Beitrag von Susi2000 » 29.10.2012, 18:09

Ich habe vor zwei Wochen meinen Hund weitergegeben und habe mit der Dame schriftlich verwinbart, dass ich auf das Tier verzichte. Mündlich wurde vereinbart, dass wir ihn besuchen dürfen, nach Absprache natürlich. Anwesend zu diesem Zeitpunkt waren, die Dame, mein Bruder und ich. Nach mehrmaligen Anrufen und Nachrichten hat sich die Frau nicht gemeldet auch um einen Rückruf habe ich gebeten und es kam nichts. Ich wollte wissen was ich da machen kann? Könnte man theoretisch den Vertrag anfechten und das Tier zurückverlangen oder was kann ich tun?

Würde mich wirklich über Hilfe sehr freuen.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.10.2012, 12:27

Der Vertrag über die Abgabe des Tieres wurde schriftlich geschlossen. Aus Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass das Besuchsrecht keine Bedingung war.
Demnach ist der Vertrag gültig und kann aus diesem Grund nicht angefochten werden.

P.S.
Als Hundehalter würde auch ich es nicht wollen, dass der ehemalige Besitzer bereits zwei Wochen nach Abgabe eines (vermutlich) älteren Tieres schon wieder zu Besuch kommt. Lassen Sie etwas Zeit verstreichen, bis sich das Tier bei der neuen Besitzerin gut angewöhnt hat. Dies wird mE auch der Grund sein, warum sie (vorläufig) mit Ihnen keinen Kontakt aufnehmen will. Sie sollten hier auch im Interesse des Tieres handeln, welches sich dann ständig zwischen altem und neuen Besitzer hin und her gerissen fühlen würde und letztlich nicht weiß, wo es hingehört.

Susi2000
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Beitrag von Susi2000 » 30.10.2012, 15:22

gilt das mündlich besprochene bzw vereinbarte nicht auch als bestandteil eines Vertrages bzw als Vertrag?

p.s. der Kleine ist erst 1 Jahr alt

Susi2000
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Beitrag von Susi2000 » 30.10.2012, 15:25

ahja bedingung war es eigentlich schon aber schriftlich wurde es nicht festgehalten sonder nur mündlich..

danke für die Hilfe

Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.10.2012, 15:55

Wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde, dann sollten auch Änderungen bzw Ergänzungen schriftlich erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vereinbarung über das "Besuchsrecht" erfolgte mündlich nach Vertragsabschluss. Dies hätte - wenn es eine Bedingung war - natürlich bereits in den Vertrag geschrieben gehört. Die Beweislast, dass dies ein wesentlicher Zusatz zum Vertrag war, liegt bei Ihnen.

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