Untermieter begeht Diebstahl. Wie vorgehen?

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_gate_
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Untermieter begeht Diebstahl. Wie vorgehen?

Beitrag von _gate_ » 25.10.2012, 15:38

Zum Sachverhalt:

Ich (Hauptmieter) habe im Sommer meine Wohnung für zwei Monate einem Freund untervermietet, da ich mich zwischenzeitlich immer wieder auf Urlaub befand. Mündlich wurde eine Miete von 375€/Monat ausgemacht.

Im zweiten Monat hat er mir jedoch erzählt (telefonisch), dass er schon mit 10. des Monats ausziehen wird. Er fragte mich ob er einen Teil der Miete zurückbekommt. Ich gab ihn die Hälfte seiner zweiten Monatsmiete zurück. Wir gingen jedoch im Streit auseinander, da es für ihn zu wenig war.

Von meiner Seite aus war ich nicht bereit mehr zu zahlen, da die Wohnung in einen schlechten und sehr dreckigen Zustand zurück gegeben wurde. Im Bad bekam ich einen Schimmelbefall, da er vergessen hat den Wasseranschluss der Waschmaschine abzudrehen, es fehlten diverse Spirituosen und andere Lebensmittel.

Wir gingen also im Streit auseinander. Im Laufe des nächsten Monats fiel mir auf das mir gewisse Sachen in der Wohnung fehlten (DVDs, PS3 Videospiele, und andere private Sachen).

Ich hinterließ ihm eine Nachricht auf die er jedoch nicht antwortete. Ein paar Tage später erhielt ich ein Paket von ihm, in dem sich mehrere meiner gestohlen Sachen befanden.

Als ich nachfragte wo der Rest sei, sagte er das ich den Rest nur bekomme wenn er sein Geld bekommen würde.

Wie kann ich da nun vorgehen? Ihn bei der Polizei anzeigen, oder doch lieber nur mit Verdacht anzeigen (zwecks übler Nachrede)?
Die Beweise sind ja eindeutig, oder? Wie sieht es rechtlich aus?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 26.10.2012, 18:35

@gate

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Mietverhältnis nach dem ABGB und nicht nach dem MRG handelte.
Sie vereinbarten eine Mietdauer von zwei Monaten. Ihr Freund ersuchte um vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses per 10. des zweiten Mietmonats. Da der Vertrag jedoch ein Miete bis Ende des Monates vorsah, hatten Sie für die Zeit vom 11.-30. einen Mietausfall. Die 50 % sind okay, denn Sie hätten auch auf Zuhaltung des Vertrages bestehen können. Pacta sunt servanda! (Verträge sind einzuhalten).

Die widerrechtliche Aneignung der Sachen wurde von Ihrem Freund (jetzt wohl Ex-Freund) erst auf Ihre Nachricht hin zugegeben und nur zum Teil herausgegeben. Da er Ihnen diese Sachen eigenmächtig und auch listig entzogen hat, ist das Zurückbehaltungsrecht iS § 1440 ABGB ausgeschlossen.
Sie können daher auf Herausgabe Ihrer restlichen Sachen klagen.
Strafrechtlich wären ev Diebstahl, Veruntreuung oder auch Entwendung zu prüfen;

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