Hallo!
Folgende Frage. Bei Bezug einer Neubau- Genossenschaftswohnung (mit Eigentumsoption) wurde von der Bank ein Kredit auf Basis des WBFG mit 1% Zinsen auf 20 Jahre gewährt. Nun fand eine Neuevaluierung der Einkommensverhältnisse statt und die Kreditrate wurde von ~150 Euro/halbjährlich auf fast 600 Euro/halbjährlich bei einer Laufzeit von 7 Jahren erhöht.
Lt. Bank entspricht das dem WBFG. Ich konnte die entsprechende Stelle leider nicht finden. Kann mir jemand mit Links zu den ensprechenden Stellen (Einkommen - Rückzahlungsrate) helfen?
Gibt es eine Einspruchsmöglichkeit?
Danke!
Martin
Frage zum (Wiener) Wohnbauförderungsgesetz
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