Hallo!
Habe folgendes Problem. Mein Mann und ich wollen so bald wie möglich ein Haus bauen, besonders weil wir ein acht Monate altes Baby haben und unsere Wohnung so langsam zu eng wird. Der Vater meines Mannes ist Bauer und besitzt somit jede Menge Grün- und Weidefläche. Unser erster Wunsch war natürlich, unser Haus dort aufzustellen. Doch leider wurde der Antrag auf Umwidmung in Bauland vom Land abgelehnt, weil angeblich ein Gesetz besteht, dass Bauland nicht an eine Hofstätte angrenzen darf. Somit machten wir uns anderweitig auf die Suche und fragten in unserer kleinen Wunschgemeinde 27 Besitzer von Baugründen, doch niemand ist bereit, sein Grundstück zu verkaufen. Somit versuchen wir bereits seit über einem halben Jahr ein Grundstück für unser Haus zu finden.
Vor kurzem fiel uns eine weitere Option ein. Da der Vater meines Mannes Bauer ist, besteht ja die Möglichkeit, dass er ein "Auszugshaus" baut in dem dann wir wohnen würden. Den Bauernhof mit den restlichen Gebäuden wird aber der ältere Bruder meines Mannes erben. Wie könnte das Ganze rechtlich geklärt werden, da es sich ja eigentlich um eine "Luftkeusche" oder ein Superädifikat handeln würde. Besteht hier nur die Möglichkeit auf Wohnrecht und wenn ja, auf wie viele Jahre? Könnten wir das Wohnrecht auf unseren Sohn übertragen? Oder könnte die Hofstelle im Erbschaftsverfahren so aufgeteilt werden, dass das Haus uns beiden überschrieben wird und wir beide ins Grundbuch eingetragen werden? Was ist hier möglich und am geschicktesten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns helfen könnten und bedanke mich recht herzlich im Voraus.
Hausbau Hofstätte, Superädifikat?
Hallo!
Das Kärntner-ROG und die zu Ihrem Fall zu beachtenden Sondervorschriften kenne ich leider zu wenig um Ihnen hier eine verlässliche Auskunft geben zu können.
Wenn jedoch auf Grund Raumordnungsrechtlicher Vorschriften ein Auszugshaus errichtet werden darf, ist primär zu klären, ob dies vom Altbauern (bzw Hofübergeber) auch selbst bewohnt werden muss. Wenn hier nicht zwingende Vorgaben bestehen, dann sind alle anderen Konstellationen wie Wohnrecht etc auf zivilrechtlicher Basis zu lösen.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich hier an einen Notar zu wenden.
Das Kärntner-ROG und die zu Ihrem Fall zu beachtenden Sondervorschriften kenne ich leider zu wenig um Ihnen hier eine verlässliche Auskunft geben zu können.
Wenn jedoch auf Grund Raumordnungsrechtlicher Vorschriften ein Auszugshaus errichtet werden darf, ist primär zu klären, ob dies vom Altbauern (bzw Hofübergeber) auch selbst bewohnt werden muss. Wenn hier nicht zwingende Vorgaben bestehen, dann sind alle anderen Konstellationen wie Wohnrecht etc auf zivilrechtlicher Basis zu lösen.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich hier an einen Notar zu wenden.
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- Registriert: 03.03.2014, 22:08
Re: Hausbau Hofstätte, Superädifikat?
Hallo!
Mich würde auch sehr interessieren, wie dieses Thema in Oberösterreich gehandhabt wird.
Meine Freundin und ich sind derzeit ebenfalls auf der Suche nach einem passenden Grundstück und uns würde ebenfalls die Option "Auszugshaus" sehr gut gefallen, da ansonsten am Wohnhaus meiner Eltern anbauten durchgeführt werden müssen um einen extra Eingang für den Hoferben zu schaffen. Da wir jedoch nicht wissen, was mit dem Haus passiert, wenn der Hof meinem älteren Bruder übergeben wird, dachte ich mir, ich reaktiviere diesen Thread und frage mal nach.
Vielen Dank für die Hilfe!
Schöne Grüße
Mich würde auch sehr interessieren, wie dieses Thema in Oberösterreich gehandhabt wird.
Meine Freundin und ich sind derzeit ebenfalls auf der Suche nach einem passenden Grundstück und uns würde ebenfalls die Option "Auszugshaus" sehr gut gefallen, da ansonsten am Wohnhaus meiner Eltern anbauten durchgeführt werden müssen um einen extra Eingang für den Hoferben zu schaffen. Da wir jedoch nicht wissen, was mit dem Haus passiert, wenn der Hof meinem älteren Bruder übergeben wird, dachte ich mir, ich reaktiviere diesen Thread und frage mal nach.
Vielen Dank für die Hilfe!
Schöne Grüße
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