Transportkosten bei Garantieanspruch
Verfasst: 13.10.2012, 13:25
Hallo
Ich habe mir im Sommer bei einem österreichischen Händler ein neues Kanu gekauft. Leider traten nach einiger Zeit gravierende Mängel auf: diverse Verformungen im Rumpf und Fehler in der Oberfläche. Ausserdem wurde ich vom Händler falsch beraten: er versicherte mir, dass ich das richtige Gewicht für dieses Kanu hätte. Das ist wichtig, da dies die Gleiteigenschaften beeinflusst und ich Wettkämpfe damit fahren möchte. Nun zeigte sich allerdings, dass ich viel zu schwer für dieses Kajak bin.
Nun habe ich das Boot auf Grund der Materialmängel bei ihm reklamiert und als Antwort von ihm erhalten, dass ich mich diesbezüglich an den Hersteller in Ungarn wenden müsse. Ich könne das Boot umtauschen, müsste aber Kosten für Hin und Rücktransport nach Ungarn selbst tragen. Oder ich könnte das Boot hin schicken und mir den Händler-Ek-Preis (ca. die Hälfte) zurück erstatten lassen. Häh?
Nun habe ich mal auf seine HP geschaut und da steht wirklich folgendes in den AGB:
1. Es gelten die Garantierichtlinien des Herstellers. **** ist bei der Abwicklung behilflich, die Garanitieforderungen sind jedoch nur an den Hersteller und nicht an **** als Händler zu richten.
2. In den Garantieleistungen ist der Transport des schadhaften Bootes vom Kunden zu **** und der Transport des reparierten Bootes oder Ersatzbootes zum Kunden nicht inbegriffen. Diese Kosten trägt der Kunde.
Ist das rechtens? Er kann doch nicht verlangen, dass ich 2 x den Transport eines 5 Meter langen Bootes nach Ungarn bezahle.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank
Grüsse
Martin
Ich habe mir im Sommer bei einem österreichischen Händler ein neues Kanu gekauft. Leider traten nach einiger Zeit gravierende Mängel auf: diverse Verformungen im Rumpf und Fehler in der Oberfläche. Ausserdem wurde ich vom Händler falsch beraten: er versicherte mir, dass ich das richtige Gewicht für dieses Kanu hätte. Das ist wichtig, da dies die Gleiteigenschaften beeinflusst und ich Wettkämpfe damit fahren möchte. Nun zeigte sich allerdings, dass ich viel zu schwer für dieses Kajak bin.
Nun habe ich das Boot auf Grund der Materialmängel bei ihm reklamiert und als Antwort von ihm erhalten, dass ich mich diesbezüglich an den Hersteller in Ungarn wenden müsse. Ich könne das Boot umtauschen, müsste aber Kosten für Hin und Rücktransport nach Ungarn selbst tragen. Oder ich könnte das Boot hin schicken und mir den Händler-Ek-Preis (ca. die Hälfte) zurück erstatten lassen. Häh?
Nun habe ich mal auf seine HP geschaut und da steht wirklich folgendes in den AGB:
1. Es gelten die Garantierichtlinien des Herstellers. **** ist bei der Abwicklung behilflich, die Garanitieforderungen sind jedoch nur an den Hersteller und nicht an **** als Händler zu richten.
2. In den Garantieleistungen ist der Transport des schadhaften Bootes vom Kunden zu **** und der Transport des reparierten Bootes oder Ersatzbootes zum Kunden nicht inbegriffen. Diese Kosten trägt der Kunde.
Ist das rechtens? Er kann doch nicht verlangen, dass ich 2 x den Transport eines 5 Meter langen Bootes nach Ungarn bezahle.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank
Grüsse
Martin