Wette

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JUSLINE
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Wette

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2005, 22:27

Ich hatte mit meinem Kumpel in einer Kneipe ein Gespräch in rechtlicher Angelegenheit geführt. folgendes:

Er hat sich bei einem Online-shop vor ca. 3 Wochen Hardwareteile im Wert von € 297,- per Nachnahme bestellt.

Diese wurden dann innerhalb von 2 Tagen von einer Paketzustellfirma geliefert. Er hat die Zustellung mit den Worten, Zitat " Ich schenk es Dir" abgeliefert. Es wurde kein Nachnahmebetrag eingehoben. Die Zustellung wurde auch schriftlich quittiert. Die in der Verpackung beigelegte Rechnung gilt als bezahlt da ausführlich der Vermerk "per Nachnahme" angeführt ist. Das Zitat"Geschenk" wurde vermeintlich als Scherz aufgefasst. Da sich von der Zustellfirma (DHL) noch vom Online-shop wegen des nicht kassierten Betrages jemand gemeldet hat, hat er das Geld jedoch bereit gehalten. Muß er zahlen, falls eine Zahlungsaufforderung eintrifft ?



vielen Dank im Voraus für die Antworten



Danke








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RE: Wette

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2005, 22:28

Tut mir leid, dass ich den Text dreimal gesendet habe.

sorry.


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RE: Wette

Beitrag von JUSLINE » 08.02.2005, 10:49

ja muss er, der Vertragsschluß war im beiderseitigen Einvernehmen ein entgeltliches Geschäft.



Hatte mal selben fall das der DHL bote vergaß zu kassieren. Ein paar Wochen später kam ein Brief von DHL mit Bitte um Zahlung.



mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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