Familienbeihilfe "Kind" über 24 Jahre alt

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selina
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Familienbeihilfe "Kind" über 24 Jahre alt

Beitrag von selina » 04.10.2012, 21:39

"Kind" wurde Anffang 9/1988 geboren,
besuchte 4 Jahre VS, 4 Jahre AHS-Unterstufe + 5 Jahre BHS,
Matura 6/2008 (auf direktem Weg, ohne eine Ehrenrunde gedreht zu haben).

Studienbeginn war 9/2008 also nach dem 20. Geburtstag des "Kindes".
Mindeststudiendauer für den angestrebten Abschluss = 10 Semester.
Leistungsnachweise wurden erbracht.

Mit 9/2012 stellt das FA den Bezug der Familienbeihilfe ein, weil das "Kind" bereits 24 Jahre alt ist und das Studium nicht im Alter von 19 Jahren begonnen werden konnte.
Es geht hier nur um ein paar Tage.

Kennt jemand von euch Ausnahmeregeln??

Vorweg: Die einzige mir bekannte Ausnahmeregelung für Schwangere und Studenten mit Kind steht nicht zur Debatte.
Gibt es noch weitere Ausnahmregeln, wenn es sich nur um wenige Tage nicht ausgeht noch für den Rest des Studiums (2 Semester) die FBH zu beziehen.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 07.10.2012, 21:01

Guten Abend!

Entscheidend für eine Verlängerung bis zum 25.Lebensjahr sind seit 07/2011 die von Ihnen geschilderten Faktoren:

- Studiendauer mindestens 10 Semester
- Das Studium muss in dem Kalenderjahr begonnen worden sein, in dem das Kind das
19.Lebensjahr vollendete, also bis Aug. 2007


Aber wie sich Ihr Fall liest, habe Sie auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen keine Chance. Aber nur scheinbar! Denn hier liegt eindeutig eine soziale Härte vor und somit würde ich mit genau dieser Argumentation gegen den Bescheid berufen, sofern die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist.

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