Familienbeihilfe "Kind" über 24 Jahre alt
Verfasst: 04.10.2012, 21:39
"Kind" wurde Anffang 9/1988 geboren,
besuchte 4 Jahre VS, 4 Jahre AHS-Unterstufe + 5 Jahre BHS,
Matura 6/2008 (auf direktem Weg, ohne eine Ehrenrunde gedreht zu haben).
Studienbeginn war 9/2008 also nach dem 20. Geburtstag des "Kindes".
Mindeststudiendauer für den angestrebten Abschluss = 10 Semester.
Leistungsnachweise wurden erbracht.
Mit 9/2012 stellt das FA den Bezug der Familienbeihilfe ein, weil das "Kind" bereits 24 Jahre alt ist und das Studium nicht im Alter von 19 Jahren begonnen werden konnte.
Es geht hier nur um ein paar Tage.
Kennt jemand von euch Ausnahmeregeln??
Vorweg: Die einzige mir bekannte Ausnahmeregelung für Schwangere und Studenten mit Kind steht nicht zur Debatte.
Gibt es noch weitere Ausnahmregeln, wenn es sich nur um wenige Tage nicht ausgeht noch für den Rest des Studiums (2 Semester) die FBH zu beziehen.
besuchte 4 Jahre VS, 4 Jahre AHS-Unterstufe + 5 Jahre BHS,
Matura 6/2008 (auf direktem Weg, ohne eine Ehrenrunde gedreht zu haben).
Studienbeginn war 9/2008 also nach dem 20. Geburtstag des "Kindes".
Mindeststudiendauer für den angestrebten Abschluss = 10 Semester.
Leistungsnachweise wurden erbracht.
Mit 9/2012 stellt das FA den Bezug der Familienbeihilfe ein, weil das "Kind" bereits 24 Jahre alt ist und das Studium nicht im Alter von 19 Jahren begonnen werden konnte.
Es geht hier nur um ein paar Tage.
Kennt jemand von euch Ausnahmeregeln??
Vorweg: Die einzige mir bekannte Ausnahmeregelung für Schwangere und Studenten mit Kind steht nicht zur Debatte.
Gibt es noch weitere Ausnahmregeln, wenn es sich nur um wenige Tage nicht ausgeht noch für den Rest des Studiums (2 Semester) die FBH zu beziehen.