Definition radioaktive Abfälle
Verfasst: 03.10.2012, 20:05
Hallo,
simple Frage - ab wie viel Bq spricht man von radioaktivem Abfall? Ich kann diesen Wert in der Strahlenschutzverordnung nicht finden.
Laut Paragraf 75, Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung sind radioaktive Abfälle radioaktive Stoffe enthaltende oder hierdurch kontaminierte Materialien, die ihren Ursprung im Umgang mit Strahlenquellen haben und für die kein Verwendungszweck vorgesehen ist.
Diese Definition umfasst also alle Materialien, die radioaktive Stoffe enthalten. Als radioaktive Stoffe wiederum gelten Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, sofern deren Aktivität oder Konzentration nach dem Stand der Technik im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden kann.
Anscheinend gibt es hier also keine eindeutig definierten Freigrenzen? Wie geht man vor, wenn man radioaktive Stoffe entsorgen will, deren Umgang weder der Bewilligungspflicht (Paragraf 13 Abs. 1 StrSchG) noch der Meldepflicht unterliegt, da deren Aktivität unterhalb der Freigrenze (Anh. 1, Tab. 1) liegt?
Lg
simple Frage - ab wie viel Bq spricht man von radioaktivem Abfall? Ich kann diesen Wert in der Strahlenschutzverordnung nicht finden.
Laut Paragraf 75, Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung sind radioaktive Abfälle radioaktive Stoffe enthaltende oder hierdurch kontaminierte Materialien, die ihren Ursprung im Umgang mit Strahlenquellen haben und für die kein Verwendungszweck vorgesehen ist.
Diese Definition umfasst also alle Materialien, die radioaktive Stoffe enthalten. Als radioaktive Stoffe wiederum gelten Stoffe, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, sofern deren Aktivität oder Konzentration nach dem Stand der Technik im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden kann.
Anscheinend gibt es hier also keine eindeutig definierten Freigrenzen? Wie geht man vor, wenn man radioaktive Stoffe entsorgen will, deren Umgang weder der Bewilligungspflicht (Paragraf 13 Abs. 1 StrSchG) noch der Meldepflicht unterliegt, da deren Aktivität unterhalb der Freigrenze (Anh. 1, Tab. 1) liegt?
Lg