Wette

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JUSLINE
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Wette

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2005, 22:27

Ich hatte mit meinem Kumpel in einer Kneipe ein Gespräch in rechtlicher Angelegenheit geführt. folgendes:

Er hat sich bei einem Online-shop vor ca. 3 Wochen Hardwareteile im Wert von € 297,- per Nachnahme bestellt.

Diese wurden dann innerhalb von 2 Tagen von einer Paketzustellfirma geliefert. Er hat die Zustellung mit den Worten, Zitat " Ich schenk es Dir" abgeliefert. Es wurde kein Nachnahmebetrag eingehoben. Die Zustellung wurde auch schriftlich quittiert. Die in der Verpackung beigelegte Rechnung gilt als bezahlt da ausführlich der Vermerk "per Nachnahme" angeführt ist. Das Zitat"Geschenk" wurde vermeintlich als Scherz aufgefasst. Da sich von der Zustellfirma (DHL) noch vom Online-shop wegen des nicht kassierten Betrages jemand gemeldet hat, hat er das Geld jedoch bereit gehalten. Muß er zahlen, falls eine Zahlungsaufforderung eintrifft ?



vielen Dank im Voraus für die Antworten



Danke








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