Hallo!
Bei unserem ersten Hilfe Kurs im Kindergarten vor zwei Wochen erzählte uns die Sanitäterin welche auch das Lehramt ausübt das wir bei Verletzungen jederzeit die Rettung rufen sollen!
Der gesunde Menschen verstand sagt uns natürlich das ein kleiner Kratzer nicht dazu gehört!
Unsere Chefin(Gemeindebedienstete) hakte in diesem Gespräch deutlich ein und erklärte uns klipp und klar das zuerst die Eltern zu verständigen sind und diese das Kind ins Krankenhaus bringen müssen/sollen/können.
Selbstverständlich werden Unfälle bei uns im Kindergarten protokolliert etc.
Wäre ein Kind durch einen Unfall in Lebensgefahr, würde ich persönlich sofort und ohne Umwege die Rettung rufen.
Doch unsere Chefin erteilt uns bei z.B. bei einer gebrochenen Hand die Anweisung zuerst die Eltern zu verständigen und sollten diese nicht erreichbar sein die Rettung zu rufen.
Doch wo ist die Grenze? Wo hört hier die Unterlassene Hilfeleistung auf und wo beginnt diese. Es wäre ja schließlich denkbar, das durch saublöde Zufälle Folgeschäden auftreten könnten etc.
Die Eltern sind zwar die Erziehungsberechtigten, keine Frage, aber was sagt hier unser Recht?
Auch stellt sich mir die Frage in wie weit ich dafür haftbar gemacht werden kann, sollte ich den Anweisungen meiner Chefin folgen.
mfg
Benson
Eltern oder Rettung?
Die Eltern sind nun einmal die gesetzlichen Erziehungsberechtigten, der Kindergarten dagegen "nur" vertraglich zur Obsorge verpflichtet.
Ihre Chefin wird sich denken, dass übertriebene Vorsicht nie schaden kann, weil es immer um Haftungsfragen, also um Geld geht. Also nur keinen Ärger mit Versicherungen, Eltern usw.
Bei Haftungsfragen geht es immer darum, ob die Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt wurde.
Die Grenze ist immer die Zumutbarkeit, auf Schritt und Tritt müssen die Kinder sicher nicht verfolgt werden und niemand weiß wie er in einer Stresssituation reagiert und sich entscheidet.
Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht im Fall des Falles nachweislich nicht verletzt haben, können Sie höchstens Ärger mit der Chefin bekommen. Egal, das Kindeswohl ist das Allerwichtigste, oder?
Ihre Chefin wird sich denken, dass übertriebene Vorsicht nie schaden kann, weil es immer um Haftungsfragen, also um Geld geht. Also nur keinen Ärger mit Versicherungen, Eltern usw.
Bei Haftungsfragen geht es immer darum, ob die Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt wurde.
Die Grenze ist immer die Zumutbarkeit, auf Schritt und Tritt müssen die Kinder sicher nicht verfolgt werden und niemand weiß wie er in einer Stresssituation reagiert und sich entscheidet.
Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht im Fall des Falles nachweislich nicht verletzt haben, können Sie höchstens Ärger mit der Chefin bekommen. Egal, das Kindeswohl ist das Allerwichtigste, oder?
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