Alleinvermittlungsauftrag ohne Laufzeit?
Alleinvermittlungsauftrag ohne Laufzeit?
Ich habe einen Alleinvermittlungsauftrag eines Immobilienmaklers unterschrieben. Allerdings wurde weder eine Laufzeit noch einen Verkaufspreis schriftlich vereinbart und möchte die Immobilie nun doch nicht verkaufen, zum einen weil ich nicht Alleineigentümer bin und die Miteigentümer auch keine Einwilligung, auch nicht auf dem Vertrag gegeben haben. Der Makler besteht nun auf die volle vereinbarte Provision (von welchem Betrag?) Mein Rechtsanwalt hat den Vertrag nach § 13 MaklerG in Ermangelung einer vereinbarten Frist gekündigt. Zudem ist die Person (Angestellter) der für den Makler arbeitet, nicht vertretungs- und zeichnungsbefugt, weil im Firmenbuch kein Eintrag angegeben ist. Nun behauptet der Makler ihm stünde die volle Provision sowie Ersatz für die getätigten Aufwendungen zu. Ist das rechtlich zulässig?
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