Bezüglich o.a. Angelegenheit möchte ich fragen bzw. Sie bitten, mir die damalige Gesetzesstelle zukommen zu lassen:
Ausgangssituation:
Vater verstirbt am 01.05.1982, erbberechtigt sind seine überlebende Witwe und die 3 minderjährigen Töchter.
Aus einer früheren Beziehung des Vaters gibt es noch einen unehelichen Sohn, verheiratet war er mit der Mutter des Sohnes jedoch nie.
Hat der uneheliche Sohn zum damaligen Zeitpunkt Anspruch auf einen Erbteil gehabt?
Wann wurde das Erbrecht (Erbschaftsreform 1990???) diesbezüglich geändert, bzw. die gleichstellung ehelich/unehelich vollzogen?
Vielen Dank
Erbrecht/Einantwortungsurkunde
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