Hallo, mich würde interessieren, ob es Unterschiede zwischen dem Aufsichtsrat einer GmbH und dem einer AG gibt. Dass eine GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufsichtsrat bestellen muss, ist mir bekannt.
Danke für hilfreiche Antworten!
Unterschiede zwischen Aufsichtsrat einer GmbH und einer AG
Soso, sich einfach nur so ein bisschen für AGs und GmbHs interessieren...
Zuerst sollt man sich vielleicht für den wirtschaftlichen Unterschied interessieren, wann man eher eine AG und wann man eher eine GesmbH gründet, dann kommt man allein mit dem Hausverstand zu einer halbwegs brauchbaren Antwort.
Die Bestimmungen in beiden Gesetzen sind jedenfalls oft identisch, nur eben mit feinen Unterschieden, z.B. in puncto Prokura.
Bei einer AG ist viel mehr Geld im Spiel und wo mehr Geld im Spiel ist, sind die Sorgfaltspflichten eben strenger, an sich logisch.
Eine GmbH kann auch aus einer einzigen Person bestehen und mit viel weniger bis gar keinem Eigenkapital starten darf (vgl. Ltd.).
Zuerst sollt man sich vielleicht für den wirtschaftlichen Unterschied interessieren, wann man eher eine AG und wann man eher eine GesmbH gründet, dann kommt man allein mit dem Hausverstand zu einer halbwegs brauchbaren Antwort.
Die Bestimmungen in beiden Gesetzen sind jedenfalls oft identisch, nur eben mit feinen Unterschieden, z.B. in puncto Prokura.
Bei einer AG ist viel mehr Geld im Spiel und wo mehr Geld im Spiel ist, sind die Sorgfaltspflichten eben strenger, an sich logisch.
Eine GmbH kann auch aus einer einzigen Person bestehen und mit viel weniger bis gar keinem Eigenkapital starten darf (vgl. Ltd.).
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