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Vorteilsausgleich ?

Verfasst: 10.09.2012, 16:50
von darkii1
Hallo Leute,

folgender theoretischer Fall:

Durch den Bau eines Wohnblocks am benachbarten Grundstück B kommt es zu massiven Schäden an der Liegenschaft A. In weiterer Folge kommt es zu einer Sanierung des stark beschädigten Wohnteils A, zukünftige Bauwerkssetzungen können nicht ausgeschlossen werden.

A reicht die Klage gegen B ein, um vor Gericht eine Wertminderung seines Hauses geltend zu machen, da im Falle eines Verkaufs mit Einbußen gerechnet wird.

Das Gerichtsgutachten zeigt wider Erwarten, eine durch die Sanierung entstandene Wertsteigerung der Liegenschaft A, die A an B zu zahlen hat.

Gab es in der Realität einen ähnlichen Fall, welcher dieselbe Thematik widerspiegelt, bei dem durch die Sanierung keine Wertminderung sondern eine Wertsteigerung entstand?

Vielen Dank im Voraus !

lg darkii

Verfasst: 10.09.2012, 17:03
von Hubert Neubauer
Problem alt für neu:

Wenn die reparierte Sache längerlebig ist (aufgrund der Reparatur) als die alte Sache, so ist der Geschädigte bereichert (weil er ja jetzt die Sache länger benutzen kann).

Das könnte hier der Fall sein.

MfG

Verfasst: 10.09.2012, 19:38
von darkii1
Vielen Dank für die Antwort!!

Müsste der Geschädigte vor Beginn der Sanierungsarbeiten über die aus der Sanierung resultierende Wersteigerung in Kenntnis gesetzt werden oder kann nachträglich diese Wertsteigerung bei Gericht eingefordert werden, ohne dass der Geschädigte vorher darüber informiert wurde.

lg darkii

Verfasst: 11.09.2012, 08:57
von Hubert Neubauer
Also mMn müsste schon aufgeklärt werden.

Verfasst: 11.09.2012, 09:39
von darkii1
Vielen Dank für Ihre Einschätzung !!

lg darkii

Verfasst: 11.09.2012, 09:41
von Hubert Neubauer
Ob jedoch aufgrund dieser fehlenden Aufklärung der Vorteilsausgleich nicht bezahlt werden muss ist fraglich.

Schließlich ist der Geschädigte bereichert.